26 Juli 2012

Gedächtnislücken

Der Zeuge berichtet bruchstückhaft von dem Geschehen, das heute vor der Schwurgerichtskammer aufgearbeitet wird.

Er teilt mit, dass er betrunken gewesen sei und sich deshalb kaum erinnern könne. Dann wird er gefragt, was er denn zum Alkoholkonsum des Angeklagten berichten könne. Der Zeuge darauf:
"Ich weiss ja nicht einmal mehr, wieviel ich selbst getrunken habe, woher soll ich dann wissen, wieviel der Angeklagte getrunken hat.


DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

Keine Kommentare:

 

kostenloser Counter

XING frisch gebloggt Newstin Piratenblogger Blog Top Liste - by TopBlogs.de