01 Juli 2012

Betrieblicher Nichtunfall

Verschwurbelte Sprache:

Eine Bäuerin erleidet auf ihrem Bauernhof einen schweren Unfall, der aber mit ihrer beruflichen Tätigkeit nichts zu tun hat. Sie muss deshalb ins Krankenhaus.

Ein Betriebsrevisor der zuständigen Berufsgenossenschaft wird in einem Strafverfahren auf die verunfallte Bäuerin und den Unfall angesprochen. Und dann läuft er im Laufe seiner Vernehmung bezüglich seiner betriebsrevisorischen Sprache zu ungeahnter Höchstform auf, belehrt z.B. den vernehmenden Polizeibeamten, dass eine Unfalluntersuchung keine Revision ist (obwohl das überhaupt keine Rolle spielt).

Den Gipfel erreicht er dann bei der Beschreibung des Unfalls der Bäuerin, den er wegen des nicht bestehenden Zusammenhangs mit ihrer beruflichen Tätigkeit als:

"vermeintlichen Unfall mit Körperschaden als betrieblicher Nichtunfall"

bezeichnet.

Ein Hoch auf die betriebsrevisorische Verschwurbelung.




DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

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