31 Oktober 2009

Blöde Kuh

Ich sag nicht, wen ich meine; aber alle, die glauben, sie könnten es sein, werden wissen, warum.




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STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung








Steiler Zahn

Mal in anderem Licht.




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Lautlos durch Berlin

Irres Gefühl, wenn nichts knattert.



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Erleuchtung

Das sympathische Licht am Kudamm




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Der rote Weg

Kein Puff, Hotelflur im Designhotel.



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30 Oktober 2009

Das geht Sie gar nichts an!

Ok, vielleicht wollte sie (schon wieder eine Richterin!) mich nur mal sprachlos sehen. Unmittelbar nach dem Ende des Hauptverhandlungstages hörte ich mit halbem Ohr, dass die Vorsitzende mit dem Nebenklagevertreter die Frage erörterte, ob er denn nun den schriftlich angekündigten Antrag demnächst stellen wolle oder nicht.

Ich mischte mich ein und fragte danach, was das für ein Antrag sei und wies darauf hin, dass ich als Verteidiger erwarte, über Anträge von Prozessbeteiligten informiert zu werden.

Die Antwort: Das geht Sie gar nichts an! Es ist ein PKH-Antrag.

Das stimmt zwar auch nicht, weil das im Strafverfahren etwas anders ist als im Zivilverfahren, aber einem Verteidiger, der nach von Prozessbeteiligten zur Akte gereichten Antragsankündigungen fragt, zu antworten: Das geht sie gar nichts an! ist eine Wortwahl, die nun ein anderer Richter auf die Frage überprüfen muss, ob ein vernünftiger Angeklagter jetzt gewisse Sorgen haben muss.

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Unerzogenheit? Arroganz? Sebstüberschätzung? Kein Benehmen?

Der Kollege, der einen Mitangeklagten verteidigt, führt eine Diskussion mit der Richterin und weist u.a. darauf hin, dass er es nicht gewohnt sei, angeschrien zu werden.

Die Vorsitzende meint patzig, das sei kein Schreien gewesen, wenn sie schreie, sähe das anders aus; im Übrigen könne der Verteidiger ja einen Befangenheitsantrag stellen.

Der Kollege erwidert, das sei aus seiner Sicht kein Befangenheitsgrund, dieses Verhalten beruhe wohl auf anderen Gründen.

Ich weiß gar nicht, was er meint.

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Stadionverbote wohl in vielen Fällen zulässig

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat den Erlass bundesweiter Stadionverbote für gewaltbereite Fußballfans erleichtert. Nach dem Urteil vom Freitag genügt für eine Sperre, dass objektive Tatsachen auch künftige Störungen befürchten lassen. Es ist nicht erforderlich, dass der Fußballfan strafrechtlich verurteilt wurde.

Der zuständige BGH-Senat begründete seine Entscheidung mit dem Hausrecht der Fußballvereine. Sie dürften den Zutritt zu den Stadien verweigern, wenn es für das Hausverbot sachliche Gründe gebe. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Krüger betonte, dass die Vereine im Interesse aller Zuschauer für einen störungsfreien Ablauf der Spiele zu sorgen hätten.

Quelle: Der Westen

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Freudsche Fehlleistung

Der Sitzungsvertreter ist genervt, die Vorsitzende des Schöffengerichts sowieso, weil einer der Verteidiger an einen Sachverständigen deutlich mehr fragen stellt, als sich beide zuvor überhaupt hätten vorstellen können. Die Stimmung ist hochexplosiv. Plötzlich geht die Sitzungstür auf und mehrere grimmig dreinschauende Wachtmeister mit den Händen nah an den Gummiknüppeln stehen in selbiger.

Zunächst gegenseitig fragendes Staunen, bis plötzlich die Vorsitzende erkennt, dass sie oder eine der Schöffinnen unbeabsichtigt den Alarmknopf gedrückt haben.

Hoffentlich war es keine Freudsche Fehlleistung, den Alarmknopf zu drücken, nur weil ein Verteidiger sein Fragerecht ausübt.

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Flexibilität von Gerichten

2 Angeklagte, 3 Verteidiger, 1 Staatsanwalt, 1 Sachverständiger, 1 Nebenkläger, 1 Nebenklägervertreter, Schöffengericht. Amtsgericht Wolfsburg. 08.30 Uhr. Anberaumt in einem der kleinsten Räume, Nebenkläger und Nebenklägervertreter müssen im Zuschauerraum sitzen.

Im großen Sitzungssaal ist für 10.00 Uhr ein Zwangsversteigerungstermin anberaumt, erfahrungsgemäß eine Veranstaltung mit der Teilnahme von 3 bis 4 Personen.

Ich spreche die Vorsitzende des Schöffengerichts an und bitte darum, zu erwägen, ob es nicht möglich wäre, kurz einfach die Räume zu tauschen, weil es in dem kleinen Sitzungssaal viel zu eng ist.

Völliges Unverständnis von ihr, man wolle heute nur 3 Zeugen hören, man werde wohl bis 10.00 Uhr fertig sein. Dazu noch die Protokollführerin: Das geht nicht, die Räume werden vorher zugeteilt.

Mir wächst einfach nur ein Horn!

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29 Oktober 2009

Betrogener Betrüger

Manchmal ist es wirklich besser als jedes Theater, wenn man einer Zeugenvernehmung beiwohnen darf, in der ein wegen Betruges Verurteiler detailreich berichtet, wie er von einem anderen schändlich betrogen wurde und dadurch sein erfolgreiches Unternehmen zugrunde gerichtet wurde.

Manchmal entsteht sogar der Eindruck, dass das arme Opfer tatsächlich glaubt was es sagt.

Aber das bestätigt die Plattheit, dass ein Betrüger überzeugen können muss.
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28 Oktober 2009

Dankbarkeit für aufopferungsvolle Staatsanwältin

Das fehlte mir noch. Gut dass ich keine Mütze auf hatte, sonst wären viele Drähte in der Gegend herumgeflogen.

Dankbar sollten wir gefälligst sein, dass die Frau Sachbearbeiterin der Staatsanwaltschaft sich tatsächlich herabgelassen hatte, höchst persönlich die Sitzungsvertretung wahrzunehmen, denn, so meinte die Frau Vorsitzende, sie wisse persönlich genau, wie schlimm dieses Dezernat überlastet sei und dass, wenn die Frau Sitzungsvertreterin wieder in die Behörde komme, der Aktenstapel bestimmt einen Meter gewachsen sei.

Mir kamen die Tränen, ich konnte sie aber verstecken. Ich hoffe, bei meinem nächsten Auftritt bei diesem Gericht wird man mir auch dankbar sein, dass ich persönlich erscheine, obwohl ich das Wochenende durchgearbeitet habe, morgens um 6.00 Uhr schon im Büro bin, gaaaanz viele Akten bearbeiten muss, mich über solche Albernheiten totlachen muss und mich trotzdem aufraffe.

Von der Mütze zur Kappe: Heftig neben selbiger, diese Selbstbemitleidung war wirklich das Allerletzte und die Verbrüderung einer Richterin mit einer Staatsanwältin war so schleimig, dass das bestimmt lange kleben bleiben wird.

Und was interessiert eigentlich einen 14-jährigen Angeklagten, wenn eine Staatsanwaltschaft nicht in der Lage ist, sich vernünftig zu organisieren. In anderen Dezernaten werden dort wegen Albernheiten Anklagen erhoben, vielleicht sollten da intern Controllingmaßnahmen durchgeführt werden, damit einzelne Dezernenten nicht so hochpeinlich bemitleidet werden müssen.

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Versuch der Anstiftung zur Rechtsbeugung fehlgeschlagen

Der Antrag der Frau Staatsanwältin auf Verhängung einer Jugendstrafe von einem Jahr auf Bewährung bei einem Jugendlichen ohne Verteidiger, den man wegen des fehlenden Verteidigers möglicherweise als Anstiftung zur Rechtsbeugung auslegen könnte, hat das Gericht nicht verführt, diesem Antrag nachzugehen, nachdem ich darauf hingewiesen habe, dass da etwas im Argen liegen könnte.

Aber statt seine eigene Unzulänglichkeit einzugestehen und einen Verteidiger beizuordnen, meinte das Gericht, sein "Gesicht" wahren zu müssen und verurteilte zu 10 Monaten auf Bewährung, eine Milde, die sicher darauf beruhte, dass der Hinweis auf das Vorliegen eines Falles der notwendigen Verteidigung erfolgt war und aus dem Gesamtzusammenhang schlicht unvertretbar war..

Dass sich das Vorliegen eher am Antrag der Staatsanwaltschaft als an dem späteren Urteil ausrichtet, hat man ignoriert.

Man hätte sich sonst ja auch einen abgebrochen.

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Versuchte Anstiftung zur Rechtsbeugung?

Der Angeklagte ist Jugendlicher, verhandelt wird vor dem Jugendschöffengericht, die Staatsanwältin beantragt eine Jugendstrafe von einem Jahr zur Bewährung.

Ein glasklarer Fall der notwendigen Verteidigung; Problem: Der Angeklagte hat keinen Verteidiger. Der Verteidiger eines anderen Angeklagten weist noch auf diesen Punkt hin.

Wie sich das Gericht entscheidet, wird sich zeigen, dort kann man den Versuch der Anstiftung noch abweheren, indem man einen Pflichtverteidiger beiordnet oder deutlich unter dem beantragten Strafmaß bleibt.



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Wenn der Verteidiger mich ärgert, strafe ich den Angeklagten

Ein doch etwas unprofessionellen Zungenschlag bekommt die Verhandlung bei einer Jugendrichterin, die sich erkennbar darüber ärgert, dass ich als Verteidiger etwas kurz angebunden bin und bespielweise bei der Frage, ob ich die Vereidigung eines Zeugen "wünsche", nicht mit ja oder nein antworte sondern lediglich zu Protokoll gebe, dass ich rechtliches Gehör hatte.

Darauf kommen dann solche Sprüche wie "ich kann auch anders" oder Entsprechendes, die mich "befangenheitsmäßig" nicht kratzen, aber die zeigen, dass das Trennen von Beruf und persönlichen Befindlichkeiten leider nicht jedem Prozessbeteiligten möglich erscheint.

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Ähh, Bääh, der hat mich geärgert, jetzt bin ich zickig!

Mein Mandant ist gerade mal 14 Jahre alt geworden, er ist erkennbar in seiner Entwicklung gestört und lacht während der Hauptverhandlung an den unmöglichsten Stellen, insbesondere auch, wenn Opfer schildern, verletzt worden zu sein.

Das war auch schon vor einigen Wochen in einer anderen Hauptverhandlung vor demselben Gericht so.

Ich habe ernsthafte Zweifel, ob mein Mandant überhaupt kapiert, worum es geht und stelle den Antrag, ein Sachverständigengutachten einzuholen, der feststellen wird, dass mein Mandant noch nicht strafmündig ist.

Die Vorsitzende meint darauf, sie mache erstmal weiter, weil den Antrag hätte ich auch schon vor einigen Wochen stellen können, und verspätete Anträge würden von ihr so spät wie möglich entschieden werden.

Ähh, Bääh, der hat mich geärgert, jetzt bin ich zickig!

Hat sie nicht gedacht, ich bin aber überzeugt davon, dass sie es gedacht hat.

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27 Oktober 2009

Schwachsinn, den man nicht hätte schlechter machen können

Ein höchst angenehmes Aufeinandertreffen mit einer Oberamtsanwältin und einem Jugendrichter. Kein langes Herumgequatsche darüber, dass die völlig verrutschte Anklage vielleicht doch Sinn machen könnte; vielmehr die Sitzungsvertreterin mit der ausgesprochenen Erkenntnis, dass man das nicht hätte schlechter machen können und der Richter, der auspricht, sich selbst darüber zu ärgern, solchen "Schwachsinn" zugelassen zu haben.

Und beide: Das können Sie gern in Ihrem Blog veröffentlichen!

Und weil das Verhalten des Angeklagten sicher nicht ganz in Ordnung war, zwar kein Freispruch aber eine Einstellung mit Kostentragungspflicht der Staatskasse.

Es gibt sie noch, die Vernünftigen!

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Scharfer Typ

Manche Menschen fordern ihr Schicksal auf eine so dämliche Art und Weise heraus, dass jedenfalls Mitleid nicht erwartet werden kann.

Am Freitag, den 23.10.2009 gegen 21.30 Uhr, entwendete ein 30-jähriger Besucher in einem Restaurant in der Beelitzer Strasse Chilischoten eines anderen Gastes. Als der Chilischotendieb angesprochen wurde, zog dieser ein kombiniertes  Butterflymesser mit Schlagring und bedrohte den Anzeigenerstatter.

Die gerufene Polizei stellte das Messer sicher, fand beim Täter Drogen und nahm den zusätzlich mit 1,66 Promille alkoholisierten Bürger in das Gewahrsam.



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25 Oktober 2009

Für Ehebrecher

Ein kleine aber feine Geschichte für alle, die schon mal in einem Schrank verschwinden mussten:



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An die Steuergeldverschwender bei Gericht

Bei manchen Gerichten reift langsam die Erkenntnis, dass es nicht unerhebliche Einsparmöglichkeiten gibt. Andere fröhnen weiterhin dem Wahnsinn, Informationen auf Kosten des Steuerzahlers doppelt zu versenden. Heute musste ich (mal wieder) versuchen, auf diesen teuren Unsinn hinzuweisen:

In Sachen XYZ
erlaube ich mir den höflichen Hinweis, dass es nicht nur überflüssig sondern auch steuergeldverschwendend ist, mir Ladungen zunächst per Fax und dann auch noch mit gewöhnlicher Schneckenpost zuzustellen. Wenn das nicht nur bei mir geschieht sondern bei allen Ladungen zumindest außerhalb X-beliebig-Stadt, wäre ein Einsparung von Steuergeld in erheblichem Umfang denkbar.

Mir jedenfalls genügt völlig die Korrespondenz per Fax, sie ist schneller, zuver-lässiger und einfacher.

Das, was das Gericht dann per Post nachsendet, wandert sicher nicht nur bei mir direkt in den Schredder, ich empfinde dieses Nachsenden eher sogar noch als Belästigung, weil mein Personal gezwungen ist, sich mit objektiv völlig überflüssiger Post zu befassen.

Gibt es kein Kosten-Controlling beim Amtsgericht? Wenn nein, ich stelle mich gern zur Verfügung und würde mein Honorar auf den Betrag beschränken, der in einem einzigen Jahr dann eingespart wird.

Ich bitte also ernsthaft darum, mein Büro zukünftig nicht mehr mit doppelter Post zu belasten und die Steuergeldverschwendung zu reduzieren und die Korrespondenz auf das Fax zu beschränken, es sei denn, es geht um die Ver-sendung vollstreckbarer Ausfertigungen oder anderer Urkunden, die zwingend im Original weiterzuleiten sind.

Bei denen verzichte dann aber gern auf die Übersendung „Vorab per Fax“, weil auch das völlig überflüssig ist.
Vielleicht hilft es ja - irgendwann!

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23 Oktober 2009

Es quält ...

... wenn ein Verteidiger von einem Staatsanwalt darüber belehrt wird, wie er meint, dass man einen Beweisantrag stellen müsste und das dann in eine endlose Diskussion ausartet, wobei das offenbar überforderte Gericht nicht in der Lage ist, diesen Disput im Sinne aller weiterer Verfahrensbeteiligter kurzfristig zu beenden.
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22 Oktober 2009

Finde ich nett

Bezugnehmens auf mein Schreiben vom 07.04.2009! möchte mir eine Polizeidienststelle am 22.10.2009 mitteilen, dass die Ermittlungen gegen meinen Mandanten noch nicht abgeschlossen sind.

Vor dem Hintergrund, dass die Verfahrensdauer ein anerkanntes Strazumessungskriterium ist, habe ich mir gedacht: Weiter so Freunde, lasst Euch Zeit!

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21 Oktober 2009

Und sie versuchen es immer wieder - Mandant, Schäferhund oder Häkelschwein?

Der Mandant war ein wenig verzweifelt. Seine Firma hatte einen Anhörungsbogen bekommen wegen eines Verkehrsdeliktes, reichlich zu schnell. Ein Foto war auch in den Anhörungsbogen reinkopiert. Zu erkennen war etwas, das ich grob als Schäferhund oder Häkelschwein identifiert hätte, nicht aber als menschlichen Kopf. Man wollte wissen, wer der Fahrer gewesen ist.

Wenn denn der Mandant Fahrer gewesen wäre, hätte ein gewisses Überlaufen seines Flensburger Rabattscheins befürchtet werden müssen.

Ich habe mich dann für die Firma legitimiert und um Akteneinsicht gebeten, weil nur so - vielleicht - der Fahrer identifiziert werden könnte.

Keine 30 Minuten nach meinem Fax kam der Anruf, dass man das  Verfahren einstellt, weil das Foto ja wirklich "grottenschlecht" sei. Gut für den Mandanten, wenn er denn der Fahrer gewesen sein sollte.

Warum man die Nachfrage nicht gleich lässt, wenn das Foto so schlecht ist, kann man nur erahnen. Böse Ahnung!

Jetzt werde ich aber nie erfahren, wer der Fahrer war: Schäferhund, Mandant oder Häkelschwein?


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Pat und Patachon

Die beiden Sitzungsvertreter, mit denen wir Verteidiger in einer umfangreichen Sache zu tun haben, sind sich für keine Peinlichkeit zu schade.

Ein Zeuge, seit mehr als 25 Jahren erfolgreicher Bankmanager, antworte auf die Frage der Vorsitzenden nach seinem (erlernten) Beruf: Schornsteinfeger, schilderte danach aber mehr als ausführlich seine langjährige Karriere bei mehreren Banken.

Die eine Sitzungsvertreterin begann dann ihre sinnlosen Fragen doch tatsächlich allen Ernstes damit, wie der Zeuge denn als Schornsteinfeger für das Controlling der Buchhaltung eines Konzerns qualifiziert sei. Alle im Gerichtssaal dachten schon, peinlicher gehts nicht, bis dann der andere Sitzungsvertreter auf eine lateinische Floskel dieses Zeugen protzend reagierte, dass er mit spitzem von ihm gewohnten Knabensopran herausposaunte, dass er selbst natürlich das "Große Latinum" habe und deshalb alles verstehe.

Fremdschämen für beide war angesagt, dem konnte sich niemand in dem Saal entziehen - außer den beiden Sitzungsvertretern selbst natürlich, die finden sich weiterhin toll. Aber so ist es im Leben, die Selbsteinschätzung ist oft die größte Fehleinschätzung.

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20 Oktober 2009

Ratten in Justizgebäuden

Gefunden in dem Keller eines Justizgebäudes. Was da so alles rumläuft.



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19 Oktober 2009

Wie wird man ein ganzes Polizeirevier los?

Man muss ihnen nur genug Geld geben, und schon sind sie weg.
Die Belegschaft eines Polizeipostens im ungarischen Budaors hat vergangene Woche gesammelt den Dienst quittiert, weil die 15 Beamten zusammen den Jackpot der nationalen Lotterie mit umgerechnet 10,6 Millionen Euro geknackt hatten.
Quelle: Krone.at

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Immer wenn es peinlich wird

Oft genug habe ich berichtet über die schwatzenden Pressesprecher von Staatsanwaltschaften, die von Betroffenen gerne als "informationsinkontinente Unschuldsvermutungshintergeher" bezeichnet werden.

Aber wenn es dann peinlich wird, wenn man nämlich z.B. einen des Massenmordes verdächtigen Herrn unbehelligt in Deutschland leben lässt, hört man plötzlich:
Die Bundesanwaltschaft teilte auf ddp-Anfrage mit, ein im Frühjahr 2006 eingeleitetes Ermittlungsverfahren gegen Murwanashyaka sei am 18. Juli 2007 eingestellt worden. Die durchgeführten Ermittlungen hätten nicht zu einem hinreichenden Tatverdacht geführt, der für eine Anklageerhebung erforderlich sei. Weitergehende Auskünfte lehnte die Bundesanwaltschaft ab.
Quelle: ddp

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Ein Beitrag zur Entlastung der Strafjustiz

7 oder 8 Zeugen waren geladen, angefangen hatte die Akte mal mit der Überschrift "Versuchter Mord", jetzt saßen wir vor dem Strafrichter und der Mandant macht das, was zwingend notwendig war, um aus der Nummer mit einem blauen Auge herauszukommen: Er legte ein Geständnis ab, gab zu, seine Frau geschlagen zu haben, mit einer scharfen Waffe herumgeschossen zu haben und dann seine Frau auch noch übelst bedroht zu haben.

Ein sachgerecht und fair agierender Staatsanwalt, ein Richter mit Weitblick und ein Angeklagter, der auf seinen Verteidiger gehört hatte. Kein Zeuge musste vernommen werden und nach zwanzig Minuten war die Bewährungsstrafe rechtskräftig.

Auch so kann die Strafjustiz entlastet werden.

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18 Oktober 2009

Der neue Tatort-Kommissar

An ihm, Michael Jäger, wird man als neuen Tatort-Kommissar sicher nicht vorbeikommen.



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17 Oktober 2009

Drohgebärden als Ausfluss unprofessioneller Einseitigkeit

Typisches, klischeehaftes Fehlverhalten, ein Paradebeispiel für unprofessionelle Einseitigkeit. Dazu noch unerzogene Unhöflichkeit. Man fragt sich manchmal, warum es Behörden gibt, die solche Mitarbeiter nicht vernünftig schulen oder, wenn sie unbelehrbar bleiben, nicht mit anderen Aufgaben betraut, denen sie gewachsen sind.

Am ersten Verhandlungstag eines Strafprozesses vor dem Amtsgericht Wolfsburg, ein belastender "Zeuge der Anklage". Der verwickelt sich in Widersprüche und erzählt 1 1/2 Jahre nach der Tat eine völlig andere Geschichte, als wenige Tage nach der Tat bei der Polizei.

Gleichwohl wird er, wohl, weil er so schön beide Angeklagte belastet, vom Sitzungsvertreter in Watte gepackt. Im Gegenteil, dieser Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft versucht sogar, durch unqualifiziertes Dazwischenquatschen zu verhindern, dass die Verteidigung die Widersprüche in den Aussagen dieses Zeugen aufdeckt. Er merkt dabei noch nicht einmal, dass sein Theater gerade dazu führt, dass dadurch die Aufmerksamkeit noch deutlicher auf diesen Widerspruch gelenkt wird.

Danke!

Nun, am zweiten Verhandlungstag, ein Zeuge, der eigentlich nichts zu sagen hat, insbesondere, weil er schon nach der Tat darauf hingewiesen hat, dass er betrunken war. Auf Vorhalte räumt er auch ein, seine Aussage ein wenig geschönt zu haben, ohne, dass das auch nur einen Deut an der Beweislage ändert. Klar ist bis dahin schon ohne jeden Zweifel, dass einer der Angeklagten überführt und der andere freispruchreif entlastet ist, ohne dass es auf diesen Zeugen auch nur im Geringsten ankommen würde.

Nun schlägt aber die Stunde des Herrn Sitzungsvertreters. Mit einer Wichtigkeit, die jeden Justizminister in den Schatten stellt, predigt er dem Zeugen, dass eine Falschaussage vorläge und dass er sich überlegen solle, selbige zu korrigieren - obwohl das schon längst gechehen ist bla, bla bla - und das erkennbar nur, weil der Zeuge aus seiner Sicht dem Lager der Angeklagten zuzuordnen ist.

Warum er solches Theater nicht am ersten Tag veranstaltet hat, als ein Belastungszeuge erkennbar Unsinn erzählt hat, wird nicht sein Geheimnis bleiben, alle haben es erkannt: Unprofessionelle Einseitigkeit!

Der Verteidiger muss einseitig sein, der Staatsanwalt dürfte zumindest ansatzweise so tun, als sei der Ausdruck der "objektivsten Behörde der Welt" nicht nur eine peinliche Lachnummer.

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A39 - ewige Baustelle zwischen Braunschweig und Wolfsburg

Verantwortungslose Verwaltung - nur das kann der Hintergrund dafür sein, dass auf einer Autobahn seit bald einem Jahr ein ca. einen Kilomter langes Stück (A 39 Braunschweig-Wolfsburg zwischen Cremlingen und Scheppau) nur einseitig befahrbar ist und auf der nicht befahrbaren Seite keinerlei Anstalten festzustellen sind, dass dort die Arbeiten ausgeführt oder auch nur begonnen werden, die wohl notwendig sind.

Es tut sich einfach nichts! Und jetzt kommt der Winter! Schöne neue Ausrede!

Man kann nur vermuten, dass dort Nacharbeiten notwendig sind und dass sich wer auch immer mit wem auch immer darüber streitet, wer die Kosten zu tragen hat, jedenfalls ist es eine unzumutbare Frechheit, diesen Streckenabschnitt einseitig brach liegen zu lassen und damit täglich Staus, Verzögerungen, Unfallgefahren, Mehrverbrauch, Umweltbelasung etc. sehenden Auges in Kauf zu nehmen.

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16 Oktober 2009

Unerzogener Stoffel

Das war wieder ein wenig verbunden mit einem Lehrstück über das Naturell von Staatsanwälten, die es nicht begreifen wollen oder können, dass eine Auseinandersetzung in der Sache nichts mit irgendwelchen persönlichen Animositäten zu tun hat.

Nach der heutigen Verhandlung vor dem Amtsgericht Wolfsburg meinte der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft, mich damit "strafen" zu können, dass er die Frau Vorsitzende demonstrativ per tiefem Bückling und per Hanschlag verabschiedete und ihr ein schönes Wochenende wünschte, um dann an mir, der ich direkt daneben stand, grußlos vorbeizurauschen.

Trifft mich nicht, aber ein noch anwesender Zuschauer raunte mir zu : Unerzogener Stoffel.

Ich selbst würde eine solche Wertung nie abgeben, aber berichtenswert ist solches Verhalten schon.


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Kampf gegen Voreingenommenheit im Amtsgericht Wolfsburg

Zugegeben, Strafverteidigung ohne Widerstand ist langweiliger als kämpfen müssen. Ändert aber nichts daran, dass platte Voreingenommenheit mit Bahnschwellen vor den Augen weder dem Staatsanwalt noch der Richterin helfen, Respekt vor ihnen zu haben.

Aber vielleicht ändert sich das heute am zweiten Verhandlungstag im Amtsgericht Wolfsburg; ein Verfahren, in dem schon die Anklageerhebnung und die Zulassung der Anklage dokumentieren, dass die Aufassungen zur Abstufung der verscheidenen Phasen eines Tatverdachtes sehr unterschiedlich sein können - auch wenn sie es nicht dürften, jedenfalls nicht so stark.

Um 8.00 Uhr geht es los, für die, die mal die Vorbereitung eines klaren Freispruchs verfolgen wollen, den weder Staatsanwaltschaft noch Gericht auf der Wunschliste haben.

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15 Oktober 2009

AStPO - Augsburger Strafprozessordnung vom Feinsten geht weiter

Fein, mal wieder in einer Region Deutschlands tätig zu sein, in der sich die Justiz wirklich einen feuchten Kehricht darum schert, was die deutsche StPO verlangt.

Da wird der Antrag des Wahlverteidigers auf Beiordnung als Pflichtverteidiger abgelehnt mit Gründen aus einer gesetzlichen Regelung, die es gar nicht mehr gibt; unabhängig davon, dass auch zu Zeiten, als es § 142 I 1 StPO a.F. noch gab, die gesetzeskonforme Rechtsprechung, also die außerhalb bestimmter Enklaven, ganz eindeutig bestimmt hat, dass im Zeifel der gewählte Verteidiger und nicht der dem Gericht angenehme Verteidiger beizuordnen ist, unabhängig davon, ob er beim Gerichtsort ansässig ist.

Aber ich denke, ich werde mit der einigen Landstrichen offenbar eigene Arroganz schon zurecht kommen.


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14 Oktober 2009

Zusagen der Staatsanwaltschaft

Als Verteidiger bin ich immer wieder hocherfreut, mit welcher Offenheit manche Kollegen ihre unzulässigen Anträge begründen.

Heute flattert mir der Antrag eines Kollegen auf den Tisch, der seine erkennbar unzulässige Beiordnung als Zeugenbeistand für den Hauptbelastungszeugen und ehemaligen Mitbeschuldigten bei einer Strafkammer beantragt, weil Handlungsbedarf unter der Berücksichtigung der Zusagen von Seiten der Staatsanwaltschaft Stendal und wegen Verfahrensabsprachen mit der Staatsanwaltschaft Stendal bestehe.

Ähnliches hatte eine andere Kollegin der Vorsitzenden der Strafkammer auch schon mitgeteilt, dumm irgendwie, dass die federführende Staatsanwältin dienstlich erklärt hat, es habe keine Absprachen mit dem Belastungszeugen gegeben und man habe mehr oder weniger unverbindlich über allgemeine Strafzumessungskritrien geplauscht.

Nicht nur der Angeklagte glaubt ihr kein Wort, zumal das bei ihr kein Einzelfall ist.


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Namen sind nicht immer Schall und Rauch

Hin und wieder haben Namen etwas an sich, das dazu führen könnte, an eine Vorsehung zu glauben.

Die Braunschweiger Zeitung berichtet heute über ein Verfahren, in dem der Verdacht entstanden ist, möglicherweise seien interne Informationen aus der Staatsanwaltschaft Braunschweig der Presse zugespielt worden.

Dazu heißt es in der Zeitung u.a.:

"Wir haben keine Anhaltspunkte dafür, dass ein Mitarbeiter dieses Hauses die in Rede stehenden Informationen an die Öffentlichkeit gegeben haben könnte", sagte Frank Im Sande, Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig, unserer Zeitung.


Ermittlungen liefen, erinnert Im Sande daran, dass der Fall noch nicht bei den Akten liegt.
Beinahe schon witzig, dass ausgerechnet Herr "Im Sande" etwas dazu sagt, wohin die Ermittlungen innerhalb einer Staatsanwaltschaft gegen die eigenen Mitarbeiter (ver)laufen könnten.

Pikant an dem Fall ist noch, das sei nebenbei erwähnt, dass objektiv als alternativer Informant ein Herr Gabriel (ja, genau DER) von der SPD in Frage kommen könnte, der die entsprechenden Informationen angeblich durch einen anonymen Anruf jedenfalls vor der Staatsanwaltschaft Braunschweig hatte und selbige dieser kurz vor der Bundestagswahl zugeleitet hatte, was dazu führte, dass er sich öffentlich dahingehend äußern konnte, dass ihm natürlich gar nichts anderes übrig blieb, als einen eigenen Parteigenossen wegen schwerer Straftaten (Höchststrafe 2 Jahre!) bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen, alles andere sei Strafvereitelung (was natürlich völliger Quatsch ist!).

Viele, viele Schelme, die Böses dabei denken.


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13 Oktober 2009

Scharfe Bürozähne



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Führerscheinentzug für Schläger

Führerscheinentzug für Schläger

So titelt die Süddeutsche Zeitung, es wird berichtet über ein "Modell" zweier Städte, die etwas tun, was möglicherweise sinnvoll sein könnte, das kann und will ich nicht beurteilen.

Das, was mir aber fehlt, ist die Rechtsgrundlage. Wenn jemand, ob Jugendlicher oder Erwachsener, außerhalb jeden Zusammenhanges mit dem Straßenverkehr ein Körperverletzungsdelikt begeht, habe ich mit den mir bekannten Normen Probleme, mir vorzustellen, dass das für eine Farherlaubnisentziehung reichen könnte.

Aber vielleicht macht man mich ja schlau (mir ist bekannt, dass einige meinen, dass das nicht mehr möglich ist).


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Wer schreibt, der bleibt



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