02 September 2009

Üble Üblichkeit und üble Fristen

Das Schreiben der Behörde hat eine kurze Frage aufgeworfen.

Diese habe ich gestellt, indem ich selbige handschriftlich auf das Behördenschreiben gesetzt und das Schreiben dann an die Behörde zurückgefaxt habe.

Nun muckelt der Sachbearbeiter, weil das nicht die mit Behörden übliche Kommunikationsweise sei.

Mich interessiert natürlich überhaupt nicht, was üblich ist, wundere mich aber, dass sich der Mensch darüber beklagt, dass ich seiner Behörde Arbeit erspart habe; niemand musste einen Brief irgendwo abholen, niemand musste einen Umschlag öffnen, niemand musste das Schreiben hervorsuchen, das die Frage aufgeworfen hat.

Die unübliche Art also schneller und kostengünstiger. Was will der von mir mit seiner komischen Üblichkeit?

Und woher ich die Dreitagefrist nehme, die ich ihm gesetzt habe? Frage ich mich auch manchmal, wenn Behörden irgendwelche Fristen setzen, z.B. Akten innerhalb von drei Tagen zurückzusenden, innerhalb einer Woche eine Einlassung abzugeben ...

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