25 September 2009

Es wird Zeit für Videoaufzeichnungen von strafgerichtlichen Hauptverhandlungen

Heute hat in Hannover eine Versammlung niedersächsischer Strafjuristen zum Themenkomplex: Die Strafjustiz in Niedersachsen, Fairer Prozess bei knappen Ressourcen? stattgefunden.

Ich habe für mich das erwartete und nicht überraschende Ergebnis mitgenommen: Es muss endlich erlaubt und vorgeschrieben werden, die strafgerichtlichen Hauptverhandlungen per Video aufzuzeichnen, damit würde die Notwendigkeit von mehr als der Hälfte aller Anträge wegfallen, die immer nur gestellt werden müssen, weil Gerichte dazu neigen, in den Urteilsgründen Gesagtes zu "vergessen" oder - warum auch immer - falsch darzustellen.

Und die Argumentation der Richterschaft gegen solche Aufzeichnungen, angeblich würden Zeugen dann nicht mehr so unbefangen sein, ist schlicht Blödsinn. Wenn ein Zeuge befürchten muss, dass in einem Urteil seine Aussage falsch wiedergegeben wird und er deshalb mit einer Verfolgung wegen einer Falschaussage rechnen muss, die er gar nicht gemacht hat, wird er froh und dankbar sein, wenn es Aufzeichnungen seiner Aussage gibt.

3 Kommentare:

AnotherOne hat gesagt…

Von Hauptverhandlungen Videoaufzeichnungen zu machen, hielte auch ich für einen Fortschritt. Das Argument mit der Unbefangenheit ist dabei in der Tat unüberzeugend: Leute, die zur Befangenheit neigen, werden nämlich vor allem durch die Umstände selbst befangen sein, da setzt die Videokamera noch kaum etwas obendrauf.

Hinzu kommt des Aspekt, dass der Berichterstatter in Verhandlungen der Strafkammer nicht mehr zum richterlichen Sekretär werden muss, der alles mitschreibt.

Kand.in.Sky hat gesagt…

genrell dagegen, ich möchte nicht im Gerichtssaal gefilmt werden noch neige ich dazu etwas sehen zu wollen (nein, nicht übertragbar). Wenn wichtig und öffentlich kann man ja teilnehmen.
Es stellt sich nämlich nicht nur die Frage wie die Beteiligten "schauspielern" (siehe USA-TV und div.egomanische Staatsbedienstete) sondern auch und erst recht was mit den Aufnahmen später passiert.


#k.

Anonym hat gesagt…

Notfalls würde es m.E. auch reichen, Audio-Mitschnitte zu fertigen. Insbesondere in Revisionsverfahren scheitern viele Anträge an nicht oder nicht vernünftig geführten Protokollen.

 

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