01 April 2009

Sex vor Publikum gegen Geld - Freispruch für den Beschläfer

Da war was los im Gericht. Teilfreispruch, neues Verfahren gegen einen Zeugen, intime Geständnisse.
Hat ein Gifhorner (45) eine 21-Jährige aus Hankensbüttel zur Prostitution gezwungen, um sich wieder einen Mercedes leisten zu können? Nach turbulenter Verhandlung endete die Sitzung am Amtsgericht gestern mit Freispruch. Einzig für einen Schlag gegen die Frau muss er 500 Euro Strafe zahlen.

Unverblümt schilderte der 45-Jährige sein Verhältnis zu der Frau. Ja, man sei in Porno-Kinos und Swingerclub gewesen – „sie war da ganz verrückt drauf“. Dass andere Besucher des Pornokinos mal 30 und 50 Euro an ihn zahlten, wenn die Beiden dort alleine oder mit anderen Sex hatten, dafür hatte der Angeklagte eine Erklärung: „Die haben uns das zugesteckt, in der Hoffnung, dass wir wiederkommen. In Braunschweig sind wir die Sensation gewesen.“ Zwang oder Androhung von Gewalt habe es nicht gegeben. Nur einmal habe er sie vor einem Swingerclub „in die Haare gefasst“. Dass er ihr auch die Lippe blutig schlug, gab er erst später zu. Ansonsten habe man, bis zum heutigen Tag, in regelmäßigen Abständen Spaß an Sexabenteuern. Das bestritt ein Zeuge (26), dem die 21-Jährige anvertraut haben soll, sie werde zur Prostitution gezwungen. Er empfahl ihr den Gang zur Polizei, wo die Hankensbüttelerin detailliert Auskunft gab. Vor Gericht stritt sie alles ab. Der Zeuge habe sie zur Falschaussage gezwungen. Dem Gericht reichte es, der Prozess endete mit Freispruch und der Geldbuße. Die 21-Jährige muss sich nun wegen Falschaussage verantworten.
Quelle: aller-zeitung

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