03 April 2009

Mordfall Yasmin Stieler - Generalstaatsanwaltschaft mit populärem Bauchgefühl

Das hat was. Die Vorstellung, eine Anklage schließt mit den Worten: "Der Staatsanwaltschaft ist bekannt, dass selbst eine Indizienverurteilung nicht wahrscheinlich ist, hofft aber auf eine Verurteilung, wenn das Gericht den bösen Angeklagten gesehen hat." hielt ich bisher für unwahrscheinlich. Folgt man den angeblichen Worten des Pressesprechers der Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig, muss man aber zukünftig auch solche populären Baucherwägungen ins Kalkül ziehen.
Auch die Braunschweiger Generalstaatsanwaltschaft will den Tatverdächtigen im Fall Yasmin Stieler vor Gericht bringen. Nachdem das Landgericht den Haftbefehl gegen den Mann aus Vechelde aufgehoben und kein Hauptverfahren eröffnet hatte, legte die Staatsanwaltschaft dagegen Beschwerde ein.

Gestern hat der Generalankläger die Beschwerde an das Oberlandesgericht Braunschweig weitergeleitet, das noch vor dem Sommer darüber entscheiden will.

Die Indizien allein reichten vermutlich nicht, um den 41-Jährigen zu verurteilen, der das Mädchen vor 12 Jahren getötet haben soll, sagte Eckehard Niestroj, Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft. "Die Richter müssen sich ein Bild von ihm machen. In einem solchen Grenzfall reicht es nicht, Akten zu studieren."

Quelle: newsclick

Wenn der Angeklagte dann mit einem ordentlichen Fasson-Schnitt, geschnittenen Fingernägeln und dezent gekleidet vor dem Gericht erscheint, ferundlich grüßt und ansonsten schweigt, würde danach auch die Generalstaatsanwaltschaft davon ausgehen müssen, dass es für eine Verurteilung nicht reicht.

Na PROST, knapp am ersten April vorbeigelabert.

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