15 August 2008

Faxen im Kopf II

Bei dem ein oder anderen Gericht hat es schon gedauert, zu erreichen, dass man dort verstanden und dann auch noch akzeptiert hat, dass Schriftsätze und Anträge von Anwälten, die per Fax zugesandt wurden, in der Regel und fast ausnahmslos nicht auch noch per Post nachgesandt werden müssen.

Gerade einige dieser Gerichte haben an der Faxübersendung im Rahmen dieses Argumentationsaustausches dann offenbar Gefallen gefunden und beginnen auch, wenn auch spärlich, höchst selbst zu der Übersendung per Fax überzugehen.

Allerdings, so das Landgericht Magdeburg und das Amtsgericht Salzgitter, mit der kostenträchtigen und papiervergeudenden, portofressenden und völlig sinnlosen Begleiterscheinung, alles nur "VORAB per Fax" zu senden und das Papier dann per Post hinterherzusenden.

So ein Quatsch! Was ich schon per Fax habe, lese ich. Wenn das per Post nochmals kommt, lese ich es nicht nur nicht erneut, sondern lasse es zur Meidung des sinnlosen Aufblasens der Vorräte an beschriebenem Papier sofort dem Aktenvernichter zuführen.

Also liebe Gerichte, wenn Ihr denn nun schon erkennt, dass das versenden per Fax schneller, sicherer und billiger ist als der Postversand, dann lasst es doch bitte bleiben, das alles per Post nochmals nachzusenden.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Eine leider auch bei Anwälten verbreitete Unsitte - besonders ärgerlich, wenn dann ohnehin nur dummes Zeug geschrieben wird.

 

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