27 August 2008

Der Räuber mit dem Wechselgeld

Ich konnte heute dem Schöffengericht mit gutem Gewissen berichten, dass mein Mandant in fast 25-jähriger Tätigkeit als Strafverteidiger der erste war, der als Räuber seinem Opfer für gegebene 20,00 € tatsächlich 4,00 € Wechselgeld zurückgegeben hat. Ein Umstand, der nicht nur das Gericht deutlich schmunzeln ließ, sondern auch dazu führte, dass trotz erheblicher Voreintragungen eine Bewährungsstrafe von 8 Monaten verhängt wurde. Siehe auch hier.

7 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Wozu brauchte er denn gerade 16 €?

Werner Siebers hat gesagt…

Er brauchte nur 5 €, hatte aber nicht mehr zum Rausgeben!

Anonym hat gesagt…

Achso, und die 8 Monate gab's für das Einbehalten von 5€, obwohl er zwangsläufig 16€ geklemmt hatte? Nicht übel.

Anonym hat gesagt…

Vielleicht hätte er betteln statt zuschlagen sollen.

Anonym hat gesagt…

Ich musste dies 2 mal lesen um zu begreifen dass nicht der Mandant 25 Jahre als Rechtsanwalt tätig war

Werner Siebers hat gesagt…
Dieser Kommentar wurde vom Autor entfernt.
Werner Siebers hat gesagt…

siehe auch hier

 

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