03 November 2007

Nachträgliche Pflichtverteidigerbestellung jedenfalls in Ausnahmefällen möglich

Das Landgericht Magdeburg hat einen Pflichtverteidiger nachträglich mit folgender rechtlich sauberer und schlüssiger Begründung beigeordnet (21 Ks 8/07 vom 30.10.2007):

Wenn aber ein Verteidiger - wie hier - befürchten muss, trotz Vorliegens der tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen der notwendigen Verteidigung gegebenenfalls für Tätigkeiten, die er vor Erhalt eines formalen Bestellungsaktes zur Wahrung der Interessen eines Beschuldigten vorgenommen hat, keine Vergütung zu erhalten, weil - objektiv rechtswidrig - die Bestellung unterbleibt, führt dies dazu, dass der Bestellung vorgreifende Tätigkeiten tendenziell eher unterbleiben, was sich zu Lasten eines effektiven Rechtsschutzes für den Betroffenen auswirken könnte. In Anbetracht der durch das Bundesverfassungsgericht verbindlichen Vorgabe einer möglichst weitgehenden Gleichstellung eines Beschuldigten, der auf einen Pflichtverteidiger angewiesen ist (so wie in diesem Fall) mit einem solchen, der sich einen Wahlverteidiger leisten kann, ist die Möglichkeit, die Bestellung eines Verteidigers in Fällen wie dem vorliegenden nachzuholen, nicht nur geeignet, sondern zur Wahrung eines fairen rechtsstaatlichen Verfahrens auch erforderlich (siehe LG Dortmund, Beschluss vom 29.11.2006 - VII Qs 12/06 in Strafverteidiger 7/2007, 344).
Hut ab!

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Das genau verstehe ich unter Rechtsstaat.

(Normal schimpf ich gerne über D, aber hier lobe ich hemmungslos.)

Anonym hat gesagt…

Wenn es nicht solche Lichtblicke gäbe hätte ich schon längst aufgehört in meinem Fall noch daran zu glauben, dass wir in einem Rechtsstaat leben. Allerdings ist bei mir das Hemmnis, dass die beteiligten Staatsanwaltschaften es vermeiden Anklage zu erheben damit ihr eigener Mist, den sie gebaut haben nicht publik wird, doch ich gebe die Hoffnung nicht auf, irgend wann mit Hilfe eines guten Anwalts (so ich den denn finde) die Fälle doch noch verhandelt zu bekommen.

 

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