13 November 2007

Franziska van Almsick: Niederlage beim BGH

Paparazzi-Fotos zeigten sie am Strand und beim Bummeln: Jetzt ist Franziska van Almsick mit dem Versuch gescheitert, die Veröffentlichung von Bildern aus ihrem privaten Alltag grundsätzlich verbieten zu lassen. Der Bundesgerichtshof wies ihre Klage ab.

Die Frage eines solchen "vorbeugenden Unterlassungsanspruchs" war für den BGH rechtliches "Neuland", betonte die Vorsitzende Richterin des 6. Zivilsenats und lehnte solch ein "Vorratsverbot" als zu weit gehend ab. Das Urteil wurde mit dem Grundrecht der Pressefreiheit begründet. Da unbekannt sei, in welchem Kontext zukünftige Bilder veröffentlicht werden, könnten sie nicht für rechtswidrig erklärt werden. Vielmehr müsse in jedem Fall eine Abwägung zwischen der Pressefreiheit einerseits und dem Persönlichkeitsschutz andererseits vorgenommen werden.
Quelle: spiegel

A-Promis werden fotografiert. B-Promis wollen gerne fotografiert werden. C-Promis klagen gegen Fotografen, damit man sich an sie (mal wieder) erinnert.

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