05 November 2007

Das tat weh

Das Angebot war schon sehr verlockend. Eine weitere bereits angeklagte ähnliche Tat wird eingestellt, für die,die heute verhandelt wurde, sollte es ein Jahr auf Bewährung geben. Der Mandant war empört und unschuldig gleichzeitig und wollte seinen Freispruch.

Ich habe gekämpft, es reichte nicht. Und dann tat es weh. Der Strafrichter betonte, es sei ihm selten passiert, aber dieses Mal müsse er auf Antrag der Staatsanwaltschaft tatsächlich eine Freiheitsstrafe verhängen, die zwei Jahre überschreitet und verhängte eine solche von 2 Jahren und sechs Monaten.

Das mit der Bewährung hatte sich dann natürlich auch erledigt. Und nun die Hoffnung auf die Rechtsmittel.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Schade, aber das ist eine (negative) Konsequenz der Absprachen.

Es gab Zeiten, als die StPO noch galt und ein Urteil auf Grundlage der Beweisaufnahme erging. Das war "Normal-Null". Wenn der Angeklagte ein Geständnis ablegte und so die Beweisaufnahme abkürzte, gab es einen Bonus.

Heute ist es so, daß es einen Zuschlag auf's Strafmaß gibt, wenn man (der Angeklagte oder der Verteidiger) sich weigert, einen Deal zu machen.

Der Deal ist der Normalfall geworden. Das hat nichts mehr mit Verfahrensrecht zu tun. Es geht um die Mangel-Verwaltung der Justiz-Ressourcen. Zulasten des formellen Rechts.

 

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