29 Oktober 2007

Zur Erörterung

Ich hoffe immer, Polizeibeamte wissen es nicht besser, befürchte aber, dass einige bewusst die Belehrungspflichten umgehen wollen, wenn sie Personen, gegen die zumindest ein Tatverdacht besteht, in sogenannte Festlegungs- oder Vorgespräche verwickeln oder mit ihnen nur einen Sachverhalt erörtern wollen und deshalb eine Belehrung nicht für erforderlich halten.

Besonders dreist mal wieder ein Kriminalbeamter aus dem schönen kalten Harz. Obwohl ich mich für einen Mandanten längst legitimiert habe und mitgeteilt habe, dass er sich, wenn überhaupt, nur über mich äußern wird, bekommt der Mandant eine Vorladung "Zur Erörterung und Aushändigung von Gegenständen".

Ich würde einiges darauf verwetten, dass hier mal wieder ein sogar bereits verteidigter Beschuldigter in einem zwanglosen Gespräch dazu gebracht werden sollte unbelehrt über die Klinge zu springen.

1 Kommentar:

J. Melchior hat gesagt…

Mir geht es umgekehrt: Ich befürchte, dass Polizeibeamte es durchaus besser wissen und hoffe immer, dass Mandanten mich rechtzeitig anrufen, wenn sie derart unsittliche Einladungen erhalten.

 

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