23 Oktober 2007

Freispruch mit Moral

Die Nichtanzeige eines geplanten Verbrechens war der Vorwurf, der gegen meinen Mandanten erhoben wurde. Angeblich soll er von einem geplanten Raub gewusst haben, bei dem letztlich eines der Opfer zu Tode kam.

Die Richterin war nicht sicher, ob sie dem Belastungszeugen glauben konnte und sprach dann auf Antrag der Staatsanwaltschaft und auf meinen Antrag hin frei und begründete diesen Freispruch damit, dass sie lieber einen Schuldigen freispreche als einen Unschuldigen verurteile, zumal der Schuldige sein Leben lang mit der Last leben müsse, nicht verhindert zu haben, dass ein Menschenleben ausgelöscht wurde.

Das haben alle verstanden, auch der Mandant.

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