20 Juni 2007

Vernehmungsbeamtin als Verdrehungsbeamtin?

Auf die Kriminalbeamtin bin ich gespannt. In einer Schwurgerichtssache ist sie heute bereits doppelt aufgefallen, ohne anwesend gewesen zu sein. Ein Zeuge bekundete glaubhaft, eine bestimmte Formulierung gerade nicht bekundet zu haben, gleichwohl hat die Kriminalbeamtin diese Formulierung in der Vernehmung aufgenommen.

Bei einem anderen Zeugen entstand der Eindruck, dass seine ursprüngliche Aussage nicht ausreichte und dann im Laufe seiner Vernehmung langsam gemeinsam aufgearbeitet wurde, bis sie ausreichte.

Auf die Vernehmung der Vernehmungsbeamtin darf man nun mit Freude warten.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Aha, "gemeinsam aufgearbeitet". Sehr diplomatisch ausgedrückt.

 

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