31 Juli 2006

Das ideale Anwaltshandy

Mit diesem Handy können Sie vier Wochen lang auf Weltreise gehen, ohne ein Ladegerät mitzunehmen. Der Akku des CEC A1000 vom chinesischen Hersteller CEC Telecom hält nach Herstellerangaben stolze 1.000 (in Worten: eintausend!) Stunden im Standby-Betrieb. Hardcore-Nutzer mit Flatrate können theoretisch zehn Stunden am Stück damit telefonieren. Diese Werte suchen weltweit ihresgleichen - ohne sie zu finden. Das CEC A1000 ist in Sachen Akkuleistung das Maß der Dinge. Die weitere technische Ausstattung ist ordentlich - mit kleinen Schwächen. So bietet das Gerät zum Beispiel eine 4 Megapixel-Kamera mit 14-fach Digitalzoom und Blitz.

Quelle: onhandy-t-online.de

Das wär doch mal was.

Vor die Polizei gekotzt

Beamte der Bundespolizei staunten an der Europabrücke in Kehl nicht schlecht, als ein Auto aus Richtung Frankreich kam, vor ihrem Dienstgebäude anhielt und der Fahrer auf die Straße brach.
Nach dem spontanen verdauungstechnischen Rückwärtsgang fuhr der 22-Jährige weiter.
Die Bundespolizei wollte ihn stoppen, was ihr aber erst auf der B28 gelang.
Die Magenprobleme kamen nicht von ungefähr – der Mann gab zwar an, nur Bier getrunken zu haben.
Das Ergebnis des Alkomattests machte diese Aussage jedoch recht unglaubwürdig: der 22-Jährige hatte 1,8 Promille im Blut.


Quelle: www.baden-online.de

Kein Pferd, keine Apotheke, aber erfolgreich erleichtert.

27 Juli 2006

Wer vor dem Computer einschläft, muss mit der Polizei rechnen

Wegen plötzlich ausbleibender Chatsignale hat eine Berlinerin am Mittwoch die Polizei in Achim vor den Toren Bremens alarmiert. Die 26-Jährige hatte in der Nacht bereits längere Zeit mit einem 38 Jahre alten Mann aus Achim per Computer kommuniziert, als plötzlich und für sie unerklärlich der Kontakt abbrach, wie die Polizei am Donnerstag mitteilte. Da sie etwas Schlimmes befürchtete, rief sie die Beamten auf den Plan.

Die begaben sich zur Wohnung des Mannes und fanden ihn schlafend und alkoholisiert vor dem Computer. Ein freiwilliger Test ergab eine Atemalkoholkonzentration von 1,37 Promille.


Quelle: www.berlinonline.de

Die sollen mich bloß schlafen lassen, wenn ich das will.

26 Juli 2006

Finger ab wegen Schwimmbadbesuch

Bei seiner nächtlichen Flucht vor der Polizei aus einem Schwimmbad in Hamburg-Billstedt hat sich ein 31 Jahre alter Mann einen Finger abgerissen. Der Mann war mit Freunden am späten Dienstagabend zum Schwimmen in das Freibad eingebrochen. Zunächst hatte die Polizei von einem Jugendlichen berichtet.

Durch den Lärm gestörte Anwohner alarmierten die Polizei. Auf der Flucht vor den Beamten blieb der 31-Jährige mit seinem Ring an einem Zaun hängen und riss sich den Ringfinger der rechten Hand ab. Die Beamten kamen dem Mann zu Hilfe und fanden den abgetrennten Finger. Der Verletzte kam in ein Krankenhaus, wo der Finger aber nicht wieder angenäht werden konnte, sagte ein Polizeisprecher. Die anderen Beteiligten konnten unerkannt entkommen.


Quelle: www.hamburg1.de

Noch neun solche Besuche , dann wird es schwierig mit dem Greifen.

Bayrische Bananenrepublik

In vielen bayerischen Gemeinden wird es vorerst keine Radarkontrollen mehr geben. Der „Zweckverband für Verkehrssicherheit“, der die Kontrollen bisher durchführen ließ, hat sich am Montagnachmittag aufgelöst. 130 000 Strafzettel wegen Falschparkens oder Tempoüberschreitung bleiben jetzt folgenlos.

Der Zweckverband, der bis Ende Juni für mehr als 200 bayerische Gemeinden Verkehrsverstöße verfolgte, war in jüngster Zeit mehrfach in die Schlagzeilen geraten. Zuletzt deswegen, weil Strafzettel für bayerische Politiker über Jahre hinweg vernichtet worden sein sollen.

Quelle: focus

Das gibt es wohl (hoffentlich) nur bei Stoiber und Konsorten. Bayern ist landschaftlich schön, aber ...

25 Juli 2006

Heroin unter der Vorhaut

Ein durchaus pikantes Drogenversteck hat die Polizei in Südhessen aufgedeckt. Bei der Kontrolle eines mit vier jungen Männern besetzten Fahrzeugs auf der Autobahn 67 bei Lorsch hätten die Fahnder unter der Vorhaut eines der Insassen ein «Heroinplömbchen» gefunden, teilte ein Sprecher mit. «Auch dieses Versteck nutzte nichts», hieß es im Bericht der Ermittler in nüchternem Polizeideutsch.

Die drei anderen Auto-Insassen waren bei der Wahl ihrer Drogenverstecke deutlich phantasieloser: Bei einem fanden die Beamten Heroin in der Zigarettenschachtel, beim zweiten im Schuh und beim dritten in der Unterhose.


Quelle: www.e110.de

Ein Versteck, auf das nicht jeder kommt. Hoffentlich hat der Drogenhund nicht zugebissen.

Hitzefrei beim OLG Hamm

OLG-Präsident Gero Debusmann (OLG Hamm) hatte am Mittwoch wohl genug geschwitzt. Am heißesten Tag des Jahres entschloss sich der Chef des Hammer Justiz-Tempels zu einer bemerkenswerten Aktion: Er stellte den Mitarbeitern in der gerichtsinternen Verwaltung frei, ob sie nach 13 Uhr noch arbeiten wollten oder doch lieber den Resttag im Liegestuhl im heimischen Garten verbringen wollten. Die Entscheidung dürfte den 400 Mitarbeitern nicht allzu schwer gefallen sein.

Quelle: www.wa-online.de

Hier in der Toskana gibt mir keiner hitzefrei.OK, geh ich halt in den Pool.

Sachsen-Anhalt muss Uran im Mineralwasser öffentlich machen

Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat die Regierung des Landes Sachsen-Anhalt dazu verurteilt, das Vorkommen von Uran in Mineralwasser öffentlich zu machen. Der Klage auf Auskunftsanspruch eines Rechercheurs von foodwatch gegen das Gesundheitsministerium wurde in vollem Umfang stattgegeben.
Das natürlich vorkommende Uran ist leicht radioaktiv, als Schwermetall giftig und gilt als nierenschädigend. "Das Gericht bestätigt mit seinem Urteil, dass die Bürger ein Recht darauf haben zu erfahren, wie hoch Mineralwasser mit Uran belastet ist", sagte Barbara Hohl, Sprecherin von foodwatch.


Quelle: www.extremnews.com

Da kann so ein bescheidenes Wässerchen ganz schön brisant werden.

24 Juli 2006

NPD - Vorsitzender Udo Voigt beschimpft Israel - festgenommen

Wegen volksverhetzender Parolen ist der NPD-Bundesvorsitzende Udo Voigt festgenommen worden, wie die Polizei mitteilte.

Voigt hatte sich am Samstag mit 50 Anhängern der rechtsextremen NPD an einer Kundgebung beteiligt. Laut Polizei protestierten rund 200 Menschen gegen den Aufmarsch.

Danach wurden etwa 40 NPD-Sympathisanten vorläufig festgenommen. Ihnen wird nach Angaben der Partei vorgeworfen, «Israel - internationale Völkermordzentrale» gerufen zu haben. Unter den Festgenommenen waren auch NPD-Landesvorsitzende.


Quelle: netzeitung.de

23 Juli 2006

Fiese Kinder verlieren Unterhaltsanspruch



Auch das morgentliche Heißgetränk mundet in der Toskana besser. Und dabei lese ich:

Volljährige Kinder, die eine unberechtigte Strafanzeige gegen ihre Eltern stellen, müssen mit einer Kürzung des Unterhaltsanspruchs rechnen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamms hervor, das am Freitag veröffentlicht wurde. Die Unterhaltsklage einer Jurastudentin gegen ihren Vater wies die Kammer teilweise ab.

Zu Unrecht habe die Studentin eine Strafanzeige gegen ihren Vater wegen Nötigung im Straßenverkehr erstattet, hieß es zur Begründung. Die falsche Strafanzeige werteten die Richter als schwere Verfehlung. Den Unterhaltsanspruch der jungen Frau kürzten sie daraufhin um zwei Drittel. Die Unterhaltsverpflichtung der Eltern könne immer dann gekürzt werden oder wegfallen, wenn sich das Kind einer schweren Verfehlung gegen Vater oder Mutter schuldig mache.(Aktenzeichen: OLG Hamm, 11 UF 218/05)


Quelle: Handelsblatt

Nun werden sich einige Eltern freuen, dass sie die Kandarre etwas anziehen können.

22 Juli 2006

Zebrastreifen auf Bundesstraße

Gut in der Toskana angekommen,muss ich das hier lesen:

Die Organisatoren eines Polterabends meinten es besonders gut. Sie leiteten die Gäste mittels auf die Straße gepinselter Signets zur Party. Jetzt ermittelt die Polizei.

Aufgemalte Wegweiser auf der Bundesstraße 6 im sächsischen Landkreis Landkreis Kamenz haben für die Ausrichter eines Polterabends ein Nachspiel. Damit die Gäste auch sicher zur Party fänden, pinselten sie von einem Kreisverkehr aus über mehrere Kilometer weiße Pfeile, Ringe und die Vornamen des Brautpaares auf die Straße, sagte ein Polizeisprecher am Freitag.
Damit nicht genug. Damit die Feiergäste die Bundesstraße auch sicher queren könnten, dekorierten sie den Asphalt mit einem Fußgängerüberweg.


Quelle: netzeitung.de


Ich kenne da auch ein Verkehrsschild, dass allen hilft, da aber nicht hingehört - und keiner hat es gemerkt.

Containerschiff verschwunden

Auf dem Weg in die Toskana lese ich am Luganer See:


Die mehr als 8000 Tonnen schwere «Michael S» ist nach einer Reparatur im Trockendock verschwunden. Trotz offener Reparatur-Rechnung machte die Crew einen «Motorentest». Dabei warf sie die Sicherheitskräfte über Bord und türmte mit dem Containerschiff.

Das Schiff war im vergangenen Jahr im Hafen mit einem südafrikanischen Schlepper kollidiert und wurde im Hafen von Namibia repariert.

Obwohl die Schadenersatzansprüche noch unklar und die Rechnung nicht bezahlt war, erhielt die Besatzung des in Georgien registrierten Schiffes von der Hafenkontrolle die Erlaubnis, den Motor zu testen.

Auf hoher See habe die Crew dann einfach die begleitenden Sicherheitskräfte über Bord geworfen und volle Kraft voraus die Flucht ergriffen. Den Angaben zufolge steuerte die «Michael S» Angola an, ihr Ziel sei das Schwarze Meer.

Die angolanische Armee wurde in Alarmbereitschaft versetzt worden und soll das Schiff nach Namibia zurückbringen, sobald es gesichtet wird.


Quelle: www.20min.ch

So richtig glücklich und überlegt war diese Aktion sicher nicht.

21 Juli 2006

Ermittlungen wegen Betruges gegen Ehefrau von Lothar Matthäus

Wie die Staatsanwaltschaft Wien bestätigte, wird gegen die Ehefrau von Sprachwunder Lothar Matthäus wegen des Vorwurfs des gewerblichen Betrugs, der Steuerhinterziehung und des Warenschmuggels ermittelt. Unter dem Aktenzeichen 15 St 294/06b hat die Wiener MCS-Group Handelsgesellschaft, mit der die verehelichte Marijana Matthäus früher über einen Beratervertrag verbunden war, Strafanzeige erstattet. Mit Hilfe der Umsatzsteueridentifikationsnummer besagter Firma ihres Landsmanns Miroljub Jakovljevi soll sich Marijana Matthäus in Italien umsatzsteuerfrei Kleidungsstücke nebst Accessoires im Wert von 400.000 Euro beschafft und teils in ihrem Budapester Geschäft, teils in der ihrer Trauzeugin gehörenden Boutique „Stenstep“ zu Novi Sad, Hauptstadt der serbischen Provinz Vojvodina, vertrieben haben.

Quelle: faz.net

Egal, wieviel Geld sie haben, mehr soll es werden, koste es, was es wolle.

Rolling Stone begnadigt

Keith Richards ist der Bürgerlichkeit wieder einen Schritt näher gekommen: In Arkansas wird eine 31 Jahre alte Strafe gegen den Rolling Stone gelöscht.

Niemand Geringeres als der Gouverneur des US-Bundesstaats Arkansas musste in Aktion treten, damit eine alte Strafe gegen Keith Richards demnächst gelöscht werden kann. Die war 1975 wegen unsicheren Fahrens verhängt worden.


Quelle: Netzeitung

Ganz schön zugekifft soll er gewesen sein.

Stripperin ermordet

Das Mordopfer stammt aus Venezuela - und wieder führt die Spur ins Hamburger Rotlicht-Milieu: Nach dem gewaltsamen Tod einer 29 Jahre alten Südamerikanerin auf der Uhlenhorst ermittelt jetzt die Mordkommission. Riguey P. war in der Nacht zu Mittwoch tot in ihrer Wohnung an der Herderstraße aufgefunden worden. Die attraktive Frau arbeitete in mehreren Tabledance-Klubs auf dem Kiez, zuletzt im Club d'Amour. Lernte sie dort auch ihren Mörder kennen?

Quelle: Abendblatt

Als Venezuelaner ist Hamburg zur Zeit ein heißes Pflaster.

20 Juli 2006

Stundensätze der Anwälte

Bei den Stundensätzen in deutschen Kanzleien gibt es eine große Bandbreite, wie aus einer Studie des Soldan-Instituts für Anwaltsmanagement hervorgeht.

So gibt es Stundensätze von weniger als 75,00 EUR bis deutlich mehr als 300,00 EUR. Der Durchschnittspreis beträgt 182,00 EUR pro Stunde, hat aber nur statistische Bedeutung. 44 % aller Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte berechnen etwa einen Stundenpreis zwischen 200,00 EUR und 300,00 EUR. Einzelanwälte berechnen durchschnittlich den niedrigsten Stundensatz. Kleinere Sozietäten mit bis zu fünf Kolleginnen und Kollegen sind schon etwas teurer als ein Einzelanwalt. Ein deutlicher Preissprung ergibt sich in Sozietäten ab einer Größe von sechs bis 20 Anwälten.

Quelle: Anwaltsblatt 7/2006, 473

Kann man ja mal bei Pauschgebührenabrechnungen anführen. 4 Stunden Gespräch im Knast: 1000,00 €. Tickt der Kostenrechtspfleger natürlich aus und wird krank.

DAV gegen neue Kronzeugenregelung




Auf dem Weg in die Toskana in einem bayrischen Dorfgasthof lese ich:



In seiner Stellungnahme hat der Strafrechtsausschuss des DAV die vorgesehene Regelung zu Kronzeugenaussagen abgelehnt. Das bestehende System der Strafzumessung, beispielsweise durch die Würdigung des Verhaltens des Täters nach der Tat, reiche aus. Die Erfahrung zeigt, dass Straftäter immer versuchen, die Beteiligung der eigenen Tat zu leugnen oder die Tat auf andere abzuwälzen. Die Gefahr ist, dass durch die Einführung von Kronzeugenregelungen der Wahrheitsgehalt bei der Sachverhaltsaufklärung leidet und es somit zu Fehlurteilen kommt. Besonders kritisiert wird die Möglichkeit, seine Strafe zu mildern, wenn man Informationen liefert über Straftaten, an denen man gar nicht beteiligt war. Dies würde dazu führen, dass der Mörder eine mildere Strafe zu erwarten hätte, wenn er beispielsweise über einen Sparkassenüberfall anderer berichtet.

Quelle: DAV

Hoffentlich wird das Wort des DAV mal erhört, scheint ja eher selten so zu sein.

Anti-Terror-Gesetz in der Türkei behindert Journalisten

Der türkische Staatspräsident Sezer hat diese Woche ein Gesetz unterzeichnet, das den Kampf gegen den Terror erleichtern soll. Unliebsame politische Äußerungen können Andersdenkende in Zukunft noch schneller ins Gefängnis bringen als bisher - und Journalisten das Leben noch schwerer machen. Derzeit stehen in Istanbul Mitarbeiter einer liberalen Tageszeitung vor Gericht, wegen der Veröffentlichung eines Interviews mit einem Wehrdienstverweigerer.

Quelle: heute.de

Wieder mal ein deutliches Zeichen in Richtung EU-Beitritt.

19 Juli 2006

Es geht allen auf den Geist

Ich fahr mal wieder in den Urlaub. Morgen das Dach weg vom Auto, dann Richtung Toskana. Und dann wieder einige Bilder von der Reise. Unjuristisch, ok. Aber Neid kann angenehm sein.

Untersuchungshaft für Menschenfreund

Es sind die unkalkulierbaren Zufälle, die ein
perfektes Verbrechen faktisch unmöglich machen und häufig dafür
sorgen, dass das Zünglein an der Waage zu Gunsten der Polizei
ausschlägt. Den praktischen Beweis, dass es sich wirklich so verhält, musste ein
29-jähriger Mann am gestrigen Nachmittag erleben.

Der 29-Jährige hatte vor einigen Wochen in einem entlegenen
Waldstück Abfälle entsorgt. Auf die Nachfrage eines Landwirtes gab
der 29-Jährige an, dass es sich um Bioabfall handeln würde und ihm
leider keine geeignete Mülltonne zur Verfügung stünde. So weit so
gut.

Am Abend erzählte der Landwirt einem Freund bei einem Glas Bier
von dieser Begebenheit. Dieser Freund, Ermittler beim
Polizeipräsidium Münster, hatte dieses berühmte Kribbeln im Bauch,
das sich nach einigen Jahren im Polizeidienst einstellt und er bat
den Landwirt, ihm die Stelle doch einmal zu zeigen. Am nächsten Tag
machten sich beide auf den Weg und der Verdacht bestätigte sich, es
handelte sich um die Reste von Cannabispflanzen.

Da der clevere Landwirt sich das Kennzeichen des Pkw´s des
29-Jährigen gemerkt hatte, war der Rest eigentlich nur noch eine
Formsache, dachte sich der Ermittler. Doch der Fall sollte noch eine
außergewöhnliche Wendung nehmen.

Am Montagmorgen klingelte der Ermittler, ausgestattet mit einem
richterlichen Durchsuchungsbeschluss und zwei Kollegen zur
Unterstützung an der Wohnungstür der Zweizimmerwohnung des
29-Jährigen und zunächst staunte dieser, anschließend die drei
Polizeibeamten. In der Wohnung fanden sie 166 Cannabispflanzen.
Ausgestattet war diese Plantage nicht nur mit einem ausgeklügelten
Bewässerungssystem, sondern auch mit einer zeitschaltuhrgesteuerten
Zu- und Abluftanlage, sowie einer ausreichenden Zahl von speziellen
"Wachstumslampen". Für die einzelnen Wachstumsphasen hatte der
"Plantagenbesitzer" 111 kg verschiedener Düngemittel gelagert. In
dem Cannabisfeld war gerade noch Platz für ein Bett.

Zur Motivation gab der 29-Jährige an, dass er die Menschen auf der
Straße vor dem schlechten Stoff schützen wolle. In einem von ihm
geschriebenen 98-seitigen, farbig bebilderten Buchmanuskript schreibt
er zum Beispiel sinngemäß, dass es auch auf die optische
Beschaffenheit des Stoffs ankommt, denn das Auge raucht ja quasi mit.
Der Umsatz aus dem Cannabisgeschäft reichte zumindest aus, um sich
einen aufwendigen Lebensstil leisten zu können.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Münster ordnete das Amtsgericht
Untersuchungshaft an. Für die Beschlagnahme der Plantage mussten die
drei Beamten vor Ort Verstärkung anfordern.

Quelle: presseportal

Vielleicht werden ja jetzt die Mitinhaftierten vor schlechtem Stoff geschützt.

Untersuchungshaft für Menschenfreund

Es sind die unkalkulierbaren Zufälle, die ein
perfektes Verbrechen faktisch unmöglich machen und häufig dafür
sorgen, dass das Zünglein an der Waage zu Gunsten der Polizei
ausschlägt. Den praktischen Beweis, dass es sich wirklich so verhält, musste ein
29-jähriger Mann am gestrigen Nachmittag erleben.

Der 29-Jährige hatte vor einigen Wochen in einem entlegenen
Waldstück Abfälle entsorgt. Auf die Nachfrage eines Landwirtes gab
der 29-Jährige an, dass es sich um Bioabfall handeln würde und ihm
leider keine geeignete Mülltonne zur Verfügung stünde. So weit so
gut.

Am Abend erzählte der Landwirt einem Freund bei einem Glas Bier
von dieser Begebenheit. Dieser Freund, Ermittler beim
Polizeipräsidium Münster, hatte dieses berühmte Kribbeln im Bauch,
das sich nach einigen Jahren im Polizeidienst einstellt und er bat
den Landwirt, ihm die Stelle doch einmal zu zeigen. Am nächsten Tag
machten sich beide auf den Weg und der Verdacht bestätigte sich, es
handelte sich um die Reste von Cannabispflanzen.

Da der clevere Landwirt sich das Kennzeichen des Pkw´s des
29-Jährigen gemerkt hatte, war der Rest eigentlich nur noch eine
Formsache, dachte sich der Ermittler. Doch der Fall sollte noch eine
außergewöhnliche Wendung nehmen.

Am Montagmorgen klingelte der Ermittler, ausgestattet mit einem
richterlichen Durchsuchungsbeschluss und zwei Kollegen zur
Unterstützung an der Wohnungstür der Zweizimmerwohnung des
29-Jährigen und zunächst staunte dieser, anschließend die drei
Polizeibeamten. In der Wohnung fanden sie 166 Cannabispflanzen.
Ausgestattet war diese Plantage nicht nur mit einem ausgeklügelten
Bewässerungssystem, sondern auch mit einer zeitschaltuhrgesteuerten
Zu- und Abluftanlage, sowie einer ausreichenden Zahl von speziellen
"Wachstumslampen". Für die einzelnen Wachstumsphasen hatte der
"Plantagenbesitzer" 111 kg verschiedener Düngemittel gelagert. In
dem Cannabisfeld war gerade noch Platz für ein Bett.

Zur Motivation gab der 29-Jährige an, dass er die Menschen auf der
Straße vor dem schlechten Stoff schützen wolle. In einem von ihm
geschriebenen 98-seitigen, farbig bebilderten Buchmanuskript schreibt
er zum Beispiel sinngemäß, dass es auch auf die optische
Beschaffenheit des Stoffs ankommt, denn das Auge raucht ja quasi mit.
Der Umsatz aus dem Cannabisgeschäft reichte zumindest aus, um sich
einen aufwendigen Lebensstil leisten zu können.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Münster ordnete das Amtsgericht
Untersuchungshaft an. Für die Beschlagnahme der Plantage mussten die
drei Beamten vor Ort Verstärkung anfordern.

Quelle: presseportal

Vielleicht werden ja jetzt die Mitinhaftierten vor schlechtem Stoff geschützt.

18 Juli 2006

Hat Kompetenz einen Namen?: Bund Deutscher Kriminalbeamter

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (Kompetenz hat einen Namen) in Brandenburg weist auf seiner Homepage auf die Grundsatzentscheidung des BGH zu Glaubhaftigkeitsgutachten hin. Dort ist zu finden:

Die Entscheidung des BGH enthält wichtige Hinweise für den kriminalpolizeilichen Sachbearbeiter auf dem Umfang der Ermittlungen und den Inhalt von Vernehmungen, gerade bei Geschädigten im Kindesalter. Interessenten können die Entscheidung unter bdk.lvbb.lavo@t-online.de anfordern.

Frage bei soviel Kompetenz: Warum liest das kaum einer von denen? Warum kennt kaum einer die Nullhypothese? Warum wird nicht schon in diesen Vernehmungen Suggestionshintergrund erfragt?

Selbstverliehene Kompetenz macht leider noch nicht kompetent.

Seminar: Rechtsanwalt und Rechtsschutzversicherung

Die Bundesvereinigung der Fachanwälte für Strafrecht e.V. beabsichtigt, mit einem leitenden Mitarbeiter einer Rechtsschutzversicherung Ende September bis Mitte Oktober ein Tageseminar in Hannover abzuhalten mit dem vorläufigen Arbeitstitel: Rechtsanwalt und Rechtsschutzversicherung. Schwerpunkt wird der Rechtsschutz im Strafrecht, Straßenverkehrsstrafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsunfallabwicklung sein. Sinn des Seminars soll für die teilnehmenden Kollegen auch sein, zu wissen, wann was bei der Rechtsschutzversicherung abgerechnet werden kann und warum manche Leistungen nicht vergütet werden, so dass man den Mandanten frühzeitig auf seine eigene Kostentragungspflicht hinweisen kann.

Sollten Kollegen insoweit schon jetzt unverbindlich Interesse an einer Teilnahme bekunden wollen, schicken Sie bitte eine Mail an: seminar@verteidigerkunst.de

Das Seminar richtet sich an alle Anwälte, nicht nur Mitglieder der Bundesvereinigung oder Fachanwälte.

Wer als Fachanwalt für Strafrecht Interesse am Beitritt zur Bundesvereiniung der Fachanwälte für Strafrecht hat (Jahresbeitrag 60,00 €), möge sich melden unter beitritt@verteidigerkunst.de .

Erfundene Haftgründe

Der Kollege Olaf Johannes berichtet hier über einen der typischen Fälle, in denen mal wieder der Eindruck entsteht, dass Staatsanwaltschaften und Haftrichter mit dem Freiheitsanspruch recht unreflektiert umgehen. Da wandern 75 - jährige Sozialhilfeempfänger mit Krebsleiden wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft oder, wie im Falle des Kollegen Johannes - Jugendliche wegen Verdunkelungsgefahr, weil die angebliche Beute noch nicht vollständig aufgefunden wurde.

Gut, dass es engagierte Verteidiger gibt, die sich von solchen völlig unjuristischen Pseudobegründungen nicht blenden lassen und dann erreichen, dass innerhalb weniger Tage der Haftbefehl vom Beschwerdegericht weggeblasen wird.

17 Juli 2006

Amtsgericht Wernigerode im Schnelldurchgang

Heute um 09.00 Uhr beim Amtsgericht Wernigerode. Herrlicher Sonnenschein, auf dem Terminzettel sind elf Zeugen verzeichnet, spätestens ab 10.00 Uhr ist die Luft im Verhandlungssaal unerträglich.

Das erhöht die Dealbereitschaft bei allen Verfahrensbeteiligten so sehr, dass die Sache vor Erscheinen des ersten Zeugen rechtskräftig abgeschlossen ist. Auch die Staatsanwältin ist sichtlich erleichtert, dass wir nach 30 Minuten wieder frische Harzluft einatmen können.

Dass der Mandant dabei noch elegant einen Fahrerlaubnisentzug umschifft hat, macht ihn besonders glücklich.

Niedersachsen wirklich brechmittelfrei?

Niedersachsen soll per Ministerialerlass des Niedersächsischen Innenministers die Verabreichung von Brechmitteln bis auf weiteres ausgesetzt haben, nachdem der EGMR in der zwangsweisen Verabreichung von Brechmitteln an Drogenkuriere einen Verstoß gegen das Folterverbot und eine Verletzung der Menschenwürde gesehen hat. Ob damit alle Brechmittel wirklich entfernt sind, weiß man nicht genau.

Erhebliche Mängel bei Lebensmitteln

Bei Lebensmittelkontrollen in Deutschland ist die Zahl der Beanstandungen nach wie vor hoch. Wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit mitteilte, hat im vergangenen Jahr fast jeder fünfte kontrollierte Betrieb gegen Vorschriften verstoßen. Damit sei die Quote etwa gleich geblieben wie in den Vorjahren. Am häufigsten beanstandet wurden Speiseeis und Desserts. Auch bei Wurst und Fleisch stießen die Kontrolleure wieder auf erhebliche Mängel, etwa verunreinigte oder verdorbene Waren. Nach Angaben des Bundesamtes mussten auch viele falsch oder irreführend gekennzeichnete Lebensmittel moniert werden. So seien noch immer Mogelpackungen im Handel zu finden, die einen zu großen Inhalt vortäuschten.

Quelle: MDR

Es bleibt eklig.

Falscher Polizist kettet Grapscher an

Kein Verbrechen, sondern ein angeblicher Kollege gibt der Polizei auf der Insel Rügen Rätsel auf.

Der Unbekannte trug eine Hauptkommissar-Uniform der Polizei Niedersachsen, wie die Polizei am Montag mitteilte. Der Mann hatte am Sonntag in einem Zug einem betrunkenen Fahrgast Handschellen angelegt, nachdem dieser den Zugbegleiter belästigt hatte.

Als sich die Handschellen bei einem Zwischenstopp nicht vollständig öffnen ließen, verschwand der „Kollege“ mit dem Personalausweis des angetrunkenen Fahrgastes.


Quelled: focus

Die falschen Polizisten sind hin und wieder schneller vor Ort als dir richtigen.

Callboy Torstens Lehrstunde

Endlich! Schon seit Jahren suche ich nach einem Handbuch mit einer Anleitung, was ein Rechtsanwalt darf oder nicht darf. Dieses Handbuch gibr es jetzt. Es ist die Homepage von Callboy Thorsten. Eins der lehrreichen Kapitel:

Darf ich Dir noch nen Hinweis geben ? Überall wer den Rechtsanwalt Vetter , der ebendfalls unwahre Tatsachen über mich verbreitet versuche ich dann den Rechtsanwalt auch gleich zur Aufgabe zu bewegen . Ein Rechtsanwalt hat das Recht zur Akteneinsicht bei einer Straftat , die www.krambox.de mehrfach betreibt und nicht das Recht es nachzumachen . Bestenfalls kann ein Rechtsanwalt die Funktion eines Schiedsmannes versuchen zu machen , in dem er den Anzeigeneerstatter fragt was sein Mandant falsch macht und es dann sein Mandant ausrichtet zweks Unterlassung . Dies könnte eine Strafmilderung bei sein Strafprozess ergeben .

Quelle: www.xxxichsuchedichx.de

Das sind doch wirklich Informationen, die Hand und Fuß haben, kurz, prägnant, verständlich, gut!

15 Juli 2006

Hochschulrechner geknackt

Einem Studenten des RheinAhrCampus in Remagen ist es offenbar gelungen, das Rechnersystem der Fachhochschule zu knacken. Die Staatsanwaltschaft Koblenz ermittelt gegen den 24-Jährigen wegen des Verdachts des Aufspürens von geheimen Daten. Die Wohnung des Mannes sei bereits durchsucht worden, teilte die Behörde mit.

Laut Staatsanwaltschaft hatte sich der 24-Jährige eine bevorstehende Klausur aus dem Hochschulrechner heruntergeladen. Als er diese an Kommilitonen weitergab, sei die Tat noch vor dem eigentlichen Klausurtermin aufgeflogen. Die Studenten müssten sich jetzt neuen Prüfungsfragen stellen.


Quelle: e110.de

Das Knacken für sich verdient das Examen.

Brunos Mutter soll getötet werden

Der Bär „Bruno“, der durch seinen Abschuss Ende Juni zu trauriger Berühmtheit gelangte, galt als „Problembär“. Sein Verhalten hatte er von seiner Mutter Jurka gelernt. Sie wird deshalb ebenfalls als problematisch eingeschätzt.

Aus diesem Grund empfahlen dieselben österreichischen Bärenexperten der Umweltorganisation WWF, die schon den Abschuss von „Bruno“ befürwortet hatten, bei einem Koordinationstreffen für ein alpenweites Bärenmanagement in der vergangenen Woche in Trient die Tötung der Bärin.


Quelle: focus

Und dann soll sicher wieder derjenige umgebracht werden, der Jurka getötet hat. Ein Mörderspiel.

Wahnsinn des Krieges

Laut einem CNN-Bericht bereiten sich die europäischen Länder darauf vor, tausende ihrer Bürger aus dem Libanon zu evakuieren. Hierfür seien Schiffe, Busse und Flugzeuge bereitgestellt worden.
Frankreich wird am Sonntag die freiwillige Evakuierung von 17.000 bis 23.000 Franzosen beginnen.
Laut "CNN" sollen um die 1.000 deutschen Staatsbürger im Libanon leben. Aus dem Auswärtigen Amt heißt es, man beobachte die Situation zurzeit sehr genau und bereite sich auf alle möglichen Szenarien vor.


Quelle: cnn.com

Ich habe Angst, dass größenwahnsinnige Kriegstreiber die Welt mal wieder ins Wanken bringen.

Prügellehrerin in Fürth verurteilt

Kopfnüsse und die Anstiftung zu Tritten in den Hintern sind einer Lehrerin teuer zu stehen gekommen: Das Amtsgericht Fürth verlangt 5850 Euro Strafe. Die Pädagogin hatte unter anderem eingeräumt, Schülern Kopfnüsse verpasst zu haben. Der seit Februar suspendierten Beamtin droht die Entlassung aus dem Schuldienst

Die Ermittlungen waren ins Rollen gekommen, nachdem Schüler der dritten Klasse einer Fürther Grundschule ihren Eltern von den Erziehungsmethoden der Frau berichteten. So habe sie Kopfnüsse im Takt der Silben des Satzes „Ordentliche Kinder schreiben ihre Namen“ verteilt, wenn Kinder ihren Namen auf einem Arbeitsblatt vergessen hatten.

In einem weiteren Fall habe sie einen Schüler mit vier Tritten in den Hintern für vier Fehler in einer Strafarbeit bestrafen wollen. Wer ihm die Tritte versetzten sollte, musste sich der Junge selbst aussuchen.


Quelle: focus

Auch an den Schulen gehen die Uhren in Bayern anders.

Strafverteidiger mit T-Shirt als Verteidiger zurückgewiesen

Auch vor Gericht machen Kleider Leute. Das musste jetzt ein Münchner Strafverteidiger lernen, der seine Freizeitkleidung auch im Prozess tragen wollte. Das Oberlandesgericht München entscheid am Freitag: «Ein Auftritt mit T-Shirt vor einer Großen Strafkammer ist unter keinem Gesichtspunkt hinnehmbar.» Während der öffentlichen Verhandlung müssten Richter, Staatsanwälte und Verteidiger Amtstracht tragen, also eine schwarze Robe, ein weißes Hemd und eine Krawatte. Der Anwalt hatte vor dem Landgericht in T-Shirt und offener Robe auftreten wollen. Das Gericht hatte den Anwalt deshalb zurückgewiesen und für seinen Mandanten einen Pflichtverteidiger bestellt, das OLG bestätigte diese Entscheidung nun.

Quelle: yahoo

Da haben sich die Braunschweiger Gerichte aber großzügiger gezeigt, wenn drei Verteidiger und der Angeklagte gemeinsam mit jeweils einem T-Shirt mit dem Aufdruck www.vier-strafverteidiger.de aufgetreten sind.

Neu an der typisch bajuwarischen Entscheidung ist mir nebenbei, dass der Strafverteidiger ein Amt inne hat, dass ihn zum Tragen von Amtstracht zwingen könnte.

Fachwissen des Fachanwaltes

Da lese ich gerade in so einem kostenlosen Käseblatt, dass sich ein Kollege über die Abwicklung von Verkehrsunfällen verbreitet. Er wirbt für sich selbst mit 2 Staatsexamen, dem Fachanwalt für Verkehrsrecht und 20 Jahren Berufserfahrung.

Ein wenig peinlich empfinde ich dabei, dass er in diesem Zusammenhang die "Leihwagenkosten" anspricht. Das mag zwar für den juristisch Unbeleckten umgangssprachlich akzeptabel sein, für einen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht mit 2 Staatsexamen und 20 Jahren Berufserfahrung sollte aber der Unterschied zwischen Leihe und Miete klar sein und damit auch klar sein, dass bei kostenloser Gebrauchsüberlassung die Kosten gerade kein Thema sind.

13 Juli 2006

Verbissener Staatsanwalt aus Magdeburg

Das Amtsgericht Aschersleben hatte meine Mandantin, wie hier berichtet, wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten auf Bewährung verurteilt. Tateinheitlich sah man noch 2 Alternativen des § 315 c StGB (fahrlässiges rücksichtsloses Überholen und BTM-Einfluss). Das Urteil war so abgefasst, dass ich insbesondere wegen der beiden 315 c - Varianten sicher war, dass die einer Revision nicht standhalten würden.

So sollte es sein, das Urteil wurde insoweit vom OLG Naumburg aufgehoben und an die Außenstelle des Amtsgerichts Aschersleben in Stassfurt verwiesen, wo heute verhandelt wurde.

Der sachbearbeitende Staatsanwalt, der schon beim ersten Anlauf dadurch aufgefallen war, dass er unheimlich viel redete und dasbei sehr wenig sagte, kam wieder persönlich. Die beiden 315 c -Alternativen wollte er unbedingt wieder ins Urteil bekommen. Zum Ende der Beweisaufnahme machte ihm der von mir schon seit Jahren hochgeschätzte Sachverständige Dr. Beck aus Magdeburg klar, dass der BTM-Vorwurf platzen würde wie eine Seifenblase.

Also stürzte sich der Staatsanwalt auf das fahrlässige rücksichtslose Überholen. Auch das plädierte ich ihm noch in die Tonne, so dass das Gericht nur noch wegen fahrlässiger Tötung verurteilte. Zwar wieder zu sieben Monaten auf Bewährung, was mich jedoch wenig tangierte, weil es meiner Mandantin natürlich darauf ankam, insbesondere den BTM-Vorwurf zu eleminieren wegen des möglichen Regresses der Versicherung.

Da nun auch auf Antrag des Staatsanwaltes wieder sieben Monate auf Bewährung herauskamen und mehr nicht erreicht werden kann, außer, dass das rücksichtlose Überholen im Urteil wieder auftauchen könnte, traute ich mich zu fragen, ob der Herr Staatsanwalt auf Rechtsmittel verzichten könnte, bekam ich die sichtlich genervte Antwort: Wir gehen ins Rechtsmittel!

Na BRAVO. Da werden nur die knappen Landesmittel verbraten, um mit zwei Sachverständigen und diversen Zeugen zu versuchen, in der Berufungsinstanz aus sieben Monate auf Bewährung wieder sieben Monate auf Bewährung zu machen, damit ein Staatsanwalt hinterher stolz darauf sein kann, dass doch noch eine Alternative des § 315 c StGB im Urteil steht, was niemandem hilft oder schadet.

Manchmal gibt es ja vernünftige Abteilungsleiter.

12 Juli 2006

Lebenslang in Koblenz

Das Landgericht Koblenz hat heute die frühere Filialleiterin eines Supermarktes in Boppard (Rhein-Hunsrück-Kreis) wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die 34-jährige Frau am 7. Januar dieses Jahres eine 18-jährige Aushilfe erstochen hat. Die Richter folgten damit der Staatsanwaltschaft, die davon ausgegangen war, dass die Angeklagte aus heimtückischen und niedrigen Beweggründen gehandelt hat. Die Verteidigung sah dagegen nur eine «Tat im Affekt».

Die Angeklagte hatte bereits zu Prozessbeginn eingestanden, dass es am Tattag zu einem Streit mit der Aushilfe gekommen sei. Diese sei mit der Arbeitseinteilung nicht zufrieden gewesen. Während einer Autofahrt sei sie von der 18-Jährigen beschimpft und bespuckt worden. Die 34-Jährige gab an, sich nicht mehr daran erinnern zu können, ob sie auch auf die Aushilfe eingestochen habe.

Dies sah jedoch das Gericht als erwiesen an. Im Auto der Angeklagten seien Blutspuren des Opfers gefunden worden. Die Angeklagte habe mit Vorsatz und Heimtücke gehandelt. Auch wenn sie mit der Leitung des Supermarktes überfordert gewesen sei, könne dies nicht als strafmildernd gewertet werden.


Quelle: www.110.de

Man mag bei einer solchen Konstellation natürlich über Mordmerkmale nachdenken, aber sicher nicht in Koblenz, da folgt man nicht nur in der Regel der Staatsanwaltschaft. Nicht immer, aber ...

Zidane-Kopfstoß für die Homepage

Hier oder hier.

Integrität der Wohnung geschützt vor faulenzenden Ermittlungsbehörden

Die Kollegen Hoenig und Vetter berichteten schon über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Durchsuchungen. Meines Erachtens ist folgender Satz ganz deutlich herauszustellen:

Es mag für die Ermittlungsbehörden mühevoller sein, durch Auskunftsersuchen beim Grundbuchamt oder der Bank und durch Zeugenvernehmungen die Hinweise auf ein strafbares Verhalten zu überprüfen; der hohe Wert der Integrität der Wohnung verlangt jedoch diese Mühewaltung, bevor ein empfindlicher Eingriff in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung zulässig sein kann.

Im tagtäglichen Leben der Strafverteidiger sollte darauf geachtet werden, jeden Durchsuchungsbeschluss darauf zu prüfen, ob diese Grundsätze eingehalten sind.

18 Jahre unschuldig im Knast

Im Gericht der Stadt Hartford im US-Bundesstaat Connecticut spielten sich am vergangenen Dienstag bewegende Szenen ab. Der 44-jährige James C. Tillman konnte als freier Mann den Gerichtssaal verlassen, nachdem ein DNS-Test seine Unschuld bestätigte.
Tillman saß seit 1989 18 Jahre wegen der vermeintlichen Vergewaltigung und Körperverletzung an einer Frau im Gefängnis. Seinen Anwälten war es gelungen, eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu erreichen und einen DNS-Test herbeizuführen.
Der DNS-Test bewies, dass die Samenflecken auf der Kleidung der Frau nicht mit seinem DNS-Muster übereinstimmten. Tillman selbst gab an, er verspüre keinen Zorn, denn er habe immer an eine Entlassung wegen seiner Unschuld geglaubt.


Quelle: today.reuters.com

Eine verdammt lange Zeit dafür, dass man keinen Zorn verspürt

Haftbefehl aufgehoben wegen Untätigkeit der Staatsanwaltschaft

Der Kollege Olaf Johannes berichtet hier, dass ihm Folgendes gelungen ist: In einer umfangreichen Betrugssache in Franken hat gerade das Amtsgericht, meinem Antrag folgend, den Haftbefehl gegen meinen Mandanten aufgehoben, weil die Staatsanwaltschaft mehr als ein Jahr nach Aufnahme der Ermittlungen noch immer keine Anklage erhoben hat.

Das erinnert daran, dass, auch wenn der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt ist, immer darauf geachtet werden sollte, dass die Haftfrage kontinuierlich geprüft wird.

11 Juli 2006

Leonidas Vargas verhaftet - und die Deutschen haben geschlafen

Die spanische Polizei hat den mutmaßlichen kolumbianischen Drogenboss Leónidas Vargas gefasst. Der 57-Jährige sei bereits am vergangenen Samstag in einem Hotel in Madrid festgenommen worden, teilten die Behörden mit. Der Rundfunk berichtete, er sei zuvor in Deutschland gewesen, um sich einige Spiele der Fußball-Weltmeisterschaft anzuschauen.

Vargas, alias "Der Alte", gelte als Chef des Caquetá-Drogenkartells im Süden Kolumbiens. In seiner Heimat sei eine Belohnung von fünf Millionen Dollar auf seine Festnahme ausgesetzt. Wegen Drogenschmuggels und Mordes sei er dort zu 45 Jahren Haft verurteilt worden. Vargas war mit einem gefälschten venezolanischen Pass unterwegs, wie es weiter hieß.


Quelle: ntv

Man war begeistert, welche Prominenz uns als Freunde besucht hat.

Verwaltungsgericht Münster ignoriert EuGH in Fahrerlaubnissache

Das Verwaltungsgericht Münster hat dem Führerscheintourismus in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union Grenzen gesetzt: Wer rechtsmissbräuchlich handele, könne sich nicht auf das Europarecht und die den Führerscheintourismus begünstigende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs berufen, entschied die Zehnte Kammer des Gerichts. Sie bestätigte damit in einem Eilbeschluss vom 26.06.2006 die Entscheidung des Kreises Steinfurt, einer Autofahrerin die Nutzung einer polnischen Fahrerlaubnis in Deutschland zu untersagen (Az.: 10 L 361/06, nicht rechtskräftig).

Das VG entschied, die Antragstellerin könne sich nicht auf das europäische Recht berufen, da objektive Anhaltspunkte für einen Rechtsmissbrauch bestünden. Die missbräuchliche Berufung auf das Europarecht gestatte auch der EuGH nicht. Die Ziele der EG-Richtlinie zur gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen umfassten auch die Sicherheit im Straßenverkehr. Diese werde mit der unbedingten Anerkennung der polnischen Fahrerlaubnis durch den Antragsgegner nicht erreicht. Der Antragstellerin sei in Deutschland bislang fünfmal wegen Trunkenheit im Straßenverkehr die Fahrerlaubnis entzogen worden. Im Laufe der verschiedenen Neubeantragungen hätten ihr Gutachter im Rahmen von medizinisch-psychologischen Untersuchungen immer wieder eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für alkoholbedingte Verkehrsauffälligkeiten attestiert. Es sei kaum wahrscheinlich, dass die Antragstellerin ohne nachgewiesene Alkoholabstinenz sowie ohne einen nachgewiesenen dauerhaften und regelmäßigen Besuch einer Selbsthilfegruppe in Deutschland eine positive Eignungsbeurteilung erhalten hätte. Dass die polnischen Behörden trotz der Mitteilung des Kraftfahrtbundesamtes eine neue Fahrerlaubnis erteilt hätten, deute eklatant auf eine missbräuchliche Umgehung der europarechtlichen Vorschriften hin.

Quelle: Beck

"Sohn einer Terroristen-Hure" soll Materazzi gesagt haben

Der/das Strafblog hat gefragt: Was hat Materazzi zu Zizou gesagt? Angeblich ist das Rätsel gelöst. Gesagt soll er haben: "Sohn einer Terroristen-Hure". Quelle: AOL

Die Italiener können nicht nur Schwalben, sondern auch Provokationen.

20-jähriger Mörder richtet sich selbst mit Zyankali

Nach dem Familiendrama mit drei Toten im baden-württembergischen Erbach hat sich der Täter offenbar selbst getötet. Wie die Polizeidirektion Ulm mitteilte, wurde am Dienstag in Ulm die Leiche eines Mannes gefunden, bei dem es sich nach ersten Erkenntnissen um den gesuchten 20-Jährigen handle. Einzelheiten sollen an Nachmittag auf einer Pressekonferenz in Ulm bekannt gegeben werden.

Die Polizei geht davon aus, dass der 20-Jährige am Montag im 13.000-Einwohner-Ort Erbac zunächst seine 57 Jahre alte Mutter und seinen 64 Jahre alten Vater in dem gemeinsamen Haus im Schlaf erschoss. Anschließend brachte er seine in einem nahe gelegenen Altenheim wohnende Großmutter mit mehreren Schüssen um.

Anschließend verübte er einen bewaffneten Raubüberfall auf ein Chemielabor an der Universität Ulm und erzwang dort die Herausgabe von Zyankali, mit dem er sich vermutlich selbst vergiften wollte. Wie der Mann in den Besitz der Waffe kam, ist noch unklar. In der Familie hatte niemand eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenschein.


Quelle: aol

Theaterreifer Abgang.

Berlins WM-Beauftragter Kießling schießt sich in den Kopf

Der WM-Beauftragte des Berliner Senats, Jürgen Kießling, hat sich bei einem Suizidversuch lebensgefährlich verletzt. Nach dem Finale der Fußball-Weltmeisterschaft schoss er sich mit einer Pistole in den Kopf. Die Hintergründe sind bislang unklar.

Die Berliner Polizei bestätigte heute den Selbstmordversuch Kießlings. "Mehr sagen wir dazu nicht", erklärte ein Sprecher. Zeitungsberichten zufolge hat sich der 65-Jährige unmittelbar nach dem Finale der Fußball-Weltmeisterschaft am Sonntagabend in seinem Haus im Bezirk Reinickendorf mit einer Pistole in den Kopf geschossen. Ein Nachbar habe den Schuss gehört und die Feuerwehr alarmiert. Der Verletzte sei von einem Notarzt in ein Krankenhaus gebracht worden.

Quelle: Spiegel

Angeblich soll es Probleme auf der politischen Ebene gegeben haben.

OLG Braunschweig mutet Angeklagtem Pflichtverteidigerin zu, die von seiner Schuld überzeugt ist

Zum Dauerbrenner der hochbrisanten Entscheidungen entwicklet sich ein Verfahren wegen des Vorwurfes der Steuerverkürzung vor einer Berufungskammer des Landgerichts Braunschweig. Vor neuerlichem Beginn der Berufungshauptverhandlung teilte die bisherige Pflichtverteidigerin dem Mandanten, der in erster Instanz freigesprochen worden war, mit, dass sie nach Akteneinsicht von seiner Schuld überzeugt sei und für einen Antrag auf Freispruch nicht zur Verfügung stehe. Wie bereits berichtet, lehnte die Berufungskammer (siehe hier) die Entpflichtung der Kollegin ab. Das Oberlandesgericht haut nun in dieselbe Kerbe, verwirft die Beschwerde und teilt mit, dass ein Angeklagter keinen Anspruch auf Beiordnung eines Verteidigers habe, der sich unkritisch den Wunschvorstellungen des Mandanten unterordnet.

Die Frage, ob ein in erster Instanz freigesprochener Angeklagte aber möglicherweise einen Anspruch darauf hat, von einem Verteidiger vertreten zu werden, der vor Beginn der Hauptverhandlung nicht von seiner Schuld überzeugt ist, beantwortet der Senat nicht.

Konsequenz dieser Sprechung: Äußert ein Richter vor Beginn der Hauptverhandlung, dass er von der Schuld des Angeklagten überzeugt ist, wird der Befangenheitsantrag sofort durchgreifen. Äußert aber der Pflichtverteidiger vor Beginn der Hauptverhandlung, dass er von der Schuld überzeugt ist, wird man ihn nicht los!

Ich wünsche jedem Richter, der diese Gedanken hat, dass er irgendwann von irgendwem zu Unrecht einer Straftat bezichtigt wird, und dass er dann nur Verteidiger findet, die ihm sagen, dass sie von seiner Schuld überzeugt sind.

Wo leben wir eigentlich. Ich hoffe, es wird auch zukünftig Kollegen geben, die Verteidigung so leben, wie ich hier beschrieben habe, worauf auch der Kollege Eickelberg trefflich hingewiesen hat.

10 Juli 2006

Leiche im Koffer

Heute Morgen fand eine Spaziergängerin in Hamburg, die ihren Hund ausführte,
in einer kleinen Grünanlage einen Koffer, aus dem starker
Verwesungsgeruch drang. Sie alarmierte die Polizei.

Die Besatzung des Peter 21/1 stellte fest, dass sich Leichenteile
in dem Koffer befinden und informierte die Mordkommission. Beamte des
LKA 41 übernahmen am Fundort die weiteren Ermittlungen. In dem Koffer
befand sich ein Torso mit Kopf. Der Koffer wurde mit Inhalt ins
Institut für Rechtsmedizin gebracht.

Weitere Bekanntgaben sind erst nach der Obduktion im Institut für
Rechtsmedizin zu erwarten.


Quelle: www.presseportal.de

Das klingt nach keinem guten Schicksal.

Mutter besäuft sich mit Kindern

Eine Frau hat an einem Strand in Plön acht Kinder mit Alkohol abgefüllt. Nach Polizeiangaben von heute besuchte die Mutter gestern einen Strand und teilte sich mit den 11- bis 16-jährigen Kindern eine Flasche Wodka. Außerdem pöbelte die angetrunkene Gesellschaft Badegäste an. Die Strandaufsicht alarmierte daraufhin die Polizei. Die Polizisten mussten sich von der betrunkenen 41-Jährigen massive Beleidigungen anhören. Auch die Kinder beteiligten sich an den verbalen Angriffen.

Nur mit Mühe - unter Einsatz von Pfefferspray und Handfesseln - konnte die Frau den Angaben zufolge in den Streifenwagen gebracht werden. Dabei spuckte sie und trat um sich. Acht mehr oder minder angetrunkene Kinder und Jugendliche waren bei der Frau. Zwei davon gehörten zu der 41-Jährigen, auf die anderen sollte sie aufpassen.


Quelle: www.e110.de

Das Sorgerecht könnte wohl wackeln.

Sensationeller Erfolg der Polizei: Verfahren gegen Hooligans im Wald eingestellt

Hier habe ich Anfang Dezember 2005 über die Hooligans im Wald in Brandenburg und die Schneckenpolizei berichtet. Polnische und deutsche Hooligans sollen sich angeblich gekloppt haben. Zitat damals in der TAZ: OK-Leiter Bédé spricht von einem "herausragenden Erfolg". Seine Hoffnung ist, dass von dem Einsatz - auch in Hinblick auf die Fußballweltmeisterschaft - eine Signalwirkung in Richtung Hooliganszene ausgeht: "Die Polizei ist am Ball."

Damals hatte ich schon darauf hingewiesen, dass eine interne Zuständigkeitsposse dazu geführt hatte, dass man eigentlich gar nichts ermittelt hat außer einigen Spaziergängern und die Vermutung ausgesprochen, dass sich die Polizei ihren angeblichen Erfolg nur schönredet.

Heute gehen nun zwei Einstellungsbescheide bei mir ein -mangels Tatverdacht-, wohl für nur einen Mandanten, einmal mit seinem ersten Vornamen, einmal mit seinem zweiten Vornamen.

Pikant: Datum der Einstellungsbescheide 16.06.2006, "zufällig" einen Tag nach Ende der Weltmeisterschaft.

Diese Blamage während der laufenden Weltmeisterschaft zuzugeben, hat sich die Staatsanwaltschaft offenbar nicht getraut.

BGH findet deutliche Worte

Ich bin immer wieder beeindruckt, wie fein der BGH zu formulieren vermag, wenn er an sich harsche Kritik üben will. In der schon am Wochende kurz erörterten Entscheidung heißt es:

"Der neue Tatrichter wird bei der erforderlichen neuen Strafzumessung auf der Grundlage der rechtsfehlerfreien Feststellungen nicht nur Formulierungen zu vermeiden haben, die besorgen lassen, dass dem Angeklagten sein Gesamtverhalten als Pflegevater besonders erschwerend zur Last gelegt wird, sondern auch die Dauer des bisherigen Verfahrensablaufs hinreichend berücksichtigen müsen."

Fein!

09 Juli 2006

Im Iran inhaftierter Angler will nicht mehr leben

Der seit nahezu acht Monaten im Iran inhaftierte deutsche Angler Donald Klein hat mit Selbstmord gedroht, sollte er nicht bald freikommen. Der 52-Jährige habe seine Frau und Vertreter der deutschen Botschaft über seine Pläne informiert, berichtet der "Focus". Seine psychische Verfassung habe sich in den vergangenen Monaten drastisch verschlechtert.

Quelle: n-tv.de

Klein soll angeblich Probleme mit seiner Bauchspeicheldrüse haben, gleichzeitig verweigert er aber den Empfang eines Arztes, den die Botschaft beauftragt hat. Möglichweise wird man akzeptieren müssen, dass ein Mensch in solch einer Situation irrational reagiert.

Allianz mindert Nena ( 99 Luftballons )

Eine Versicherung fordert von Popsängerin Nena («99 Luftballons») einen Teil der Gage für eine Firmengala zurück. Der Allianz-Konzern bestätigte Angaben der «Bild am Sonntag». Die Versicherung reichte beim Landgericht München I Klage auf «Minderung und Schadensersatz» gegen die 46-Jährige ein, sagte Firmensprecher Klaus Schmidtke. Zu der Streitsumme wollte er sich aber nicht äußern.

«Bild am Sonntag» berichtet, dass Nena - mit bürgerlichem Namen: Gabriele Susanne Kerner - für 120 000 Euro zu einer Mitarbeiterfeier engagiert worden sei. «Es sollte der glanzvolle Höhepunkt des Abends werden, aber es war keine Glanzleistung», sagte Schmidtke dem Blatt. «Wir hatten auf eine friedliche Einigung gehofft, aber leider gab es keine Gesprächsbereitschaft.» Jetzt will die Allianz nach Informationen der Zeitung 50 000 Euro von der Hamburgerin zurück.


Quelle: www.chart-radio.de

Das wird sicher juristisch eine spannende Auseinandersetzung, ob man beim Engagement eines Küstlers dessen Bestleistung bucht oder ob man bei einem solchen Vertrag auch hinnehmen muss, dass jeder Mensch mal einen schlechten Tag haben kann. Wenn Nena verliert, kann man ihr nur wünschen: Hoffentlich Allianz versichert.

Klinsmanns Käfer bei eBay unseriös hochgeboten

Klinsis alter Käfer sorgt im Internetauktionshaus Ebay für Furore: Die Auktion des VW-Cabrios musste am Samstag wegen unseriöser Gebote gestoppt und neu gestartet werden. Mehrere Bieter wollten den Preis nur hochtreiben.
Am Samstagmittag hatte im Internet-Auktionshaus ebay einer der 167 Bewerber für das 1967 zugelassene Cabrio 300.050 Euro geboten. Es stellte sich heraus, dass mehrere unseriöse Bieter den Preis lediglich hochtreiben wollten. Das Startgebot der am Dienstag auslaufenden Auktion liegt nun bei 167.251 Euro.


Quelle: www.bbv-net.de

Da Jürgen Klinsmann in einem Fernseh-Interview angegeben hat, dass der Käfer total verrostet hat, als er ihn abgegeben hat, fragt sich natürlich, wer ein Interesse daran haben kann, den Preis für den Schrott hochzutreiben.

08 Juli 2006

BGH hebt Urteil des Landgerichts Braunschweig auf

Vor einigen Minuten erhalte ich eine Mail eines Mandanten, der wegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und sechs Monaten verurteilt wurde. Mit meiner Revision hatte ich gerügt, dass fälschlich von einem besonders schweren Fall ausgegangen wurde und dass u.a. die Verfahrensdauer nicht genügend berücksichtigt wurde.

Der Mandant hat heute Post vom BGH bekommen. Das Urteil wurde aufgehoben genau aus den Gründen, die von mir angeführt wurden. Das erleichtert nicht nur den Mandanten, zumal der BGH deutlich zwischen die Zeilen geschrieben hat, dass das Strafmaß erheblich zu hoch ausgefallen ist.

Das hört sich gut an und macht Mut für den neuen Anlauf.

07 Juli 2006

Die Spitze des Eisbergs oder: Wie schaffe ich mir unerledigte Verfahren vom Hals

Drei mutmaßliche Menschenhändler, die mindestens eine Frau zur Prositution gezwungen haben sollen, sind in Salzgitter verhaftet worden. Die beiden Bulgaren und ein 33-Jähriger aus dem früheren Jugoslawien könnten die „Spitze eines Eisbergs sein“, vermuten die Ermittler nach Angaben vom Freitag. Die Verdächtigen sollen eine 40-jährige Bulgarin eingeschleust und sie mit Waffengewalt zur Prostitution genötigt haben. Der 33-Jährige sowie ein 27-Jähriger und eine 49-Jährige bestreiten die Vorwürfe.

Quelle: newsklick.de

Typisch, die Spitze des Eisbergs. Natürlich wird jetzt gegen diese Personen dahin gehend ermittelt, dass jede Prostituierte, die in den letzten 572 Jahrzehnten in Europa ihre Arbeit aufgenommen hat, von diesen Menschenhändlern dazu gezwungen wurden.

Da gibt es nette Beispiele. Ein Mandant wurde in der Nähe des Braunschweiger VW-Werkes erwischt, als er versuchte, einen VW-Polo aufzubrechen. Die Ermittlungsmaschinerie wurde angeschmissen, alle Autoaufbrüche und Autodiebstähle der davor liegenden zwei Jahre, die nicht aufgeklärt waren, wurden nun nochmals im Hinblick auf den Mandanten überprüft.

Nach sechs Monaten hat sich dann das Oberlandesgericht Braunschweig extrem blamiert und musste auf Anweisung des Bundesverfassungsgerichts für die Aufhebung des Haftbefehls sorgen.

Oder ein Mandant, der ein Fahrrad entwendet und plötzlich den Vorwurf ertragen muss, 150 Fahrräder entwendet zu haben.

Die "Spitze des Eisbergs" ist oft der Versuch, einem Täter diverse unerledigte Verfahren unterzujubeln.

Führerschein abgetanzt

Einer Zivilstreife der Autobahnpolizei sind heute Morgen um 3 Uhr 35 auf dem Kurfürstendamm die Fahrerin eines Opel Cabriolets und ihr Begleiter aufgefallen, die die Rotphasen der Ampeln dazu nutzten, auf der Straße zu lauter Musik aus dem Autoradio ausgelassen zu tanzen. Sobald die Ampeln wieder auf „Grün“ schalteten, sprangen sie ins Auto, um an der nächsten „roten“ Ampel weiter zu tanzen.
Eine anschließende Überprüfung ergab, dass die Fahrerin unter Alkoholeinfluss stand. Gegen sie wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss eingeleitet. Ihr Führerschein wurde beschlagnahmt.


Quelle: berlin.de

Eine recht eigenartige Weise, darum zu betteln, die Fahrerlaubnis zu verlieren.

Masturbation am Park

In der kanadische Stadt London treibt momentan ein offensichtlich kranker Mann sein Unwesen. Der Mann taucht unbekleidet in der Nähe von Parks auf und masturbiert, um dadurch die Leute zu erschrecken.
Dabei trägt der Mann nur eine skurrile Maske. Die Polizei tappt momentan im Dunkeln, doch sie rät, sich von dem Mann fernzuhalten.
Bereits vor zwei Jahren wurde die gleiche Stadt durch solche Zwischenfälle in Atem gehalten. Ob es der gleiche Mann wie vor zwei Jahren ist, ist unklar.

Quelle: cnews.canoe.ca

Für die Betroffenen mag das sicher erschreckend sein, aber im Vergleich zu dem amerikanischen Richter, der sich während laufenden Hauptverhandlungen selbst befriedigt haben soll (siehe hier), mutet das beinahe noch harmlos an.

Acht Jahre Jugendstrafe wegen Totschlags

Das Aachener Landgericht hat am Donnerstag einen 17-Jährigen aus Simmerath (Eifel) zu acht Jahren Jugendstrafe wegen Totschlags verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Jugendliche einen 16 Jahre alten Jungen in der Eissporthalle am Aachener Tivoli mit einem Messer erstochen hatte. Beide Jungen hatten sich zuvor laut Ermittlungen um ein Mädchen gestritten. Offenbar war es eine Tat aus Eifersucht.

Unmittelbar nach der Tat im Januar dieses Jahres hatte der Jugendliche gegenüber der Polizei ein Geständnis abgelegt. Im Verfahren wollte er sich an die Tat allerdings nicht mehr erinnern. Mit acht Jahren Jugendstrafe blieb das Gericht nur knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Ankläger hatten neun Jahre Jugendstrafe wegen Mordes beantragt.


Quelle: yahoo

Wieder eines der Urteile, bei dem man sich fragen muss, ob da tatsächlich der Erziehungsgedanke im Vordergrund gestanden hat, wie es das Jugendgerichtsgesetz verlangt, oder ob man nicht einfach nur wegen der Schwere der Tat ein verhältnismäßig hohes Strafmaß gewählt hat, auch, um nicht unter den Druck der öffentlichen Meinung zu kommen.

Erfüllung der Hinweispflicht oder plumpes Parteiergreifen

Die Klage des Kollegen vor dem Landgericht Braunschweig ist unschlüssig, statt den Anspruchinhaber nimmt der Kollege eine andere Person als Kläger und benennt den tatsächlichen Anspruchinhaber als Zeugen. Auf der Beklagtenseite rügen Kollegen und ich für verschiedene Beklagte ausdrücklich die Aktivlegitimation, die Klägerseite reagiert nicht.

Nun kommt der bestellte jung-dynamische Einzelrichter und gibt der Klägerseite den Hinweis, dass die fehlende Aktivlegitimation keine so große Rolle spiele, zumal auf der Klägerseite ja dieses Manko durch rechtsgeschäftliche Vorgänge ausgeglichen werden könne.

Man fragt sich, warum nicht gleich der Hinweis an die Klägerseite erfolgte, dass sie die Klage schlüssig machen kann, indem der Zeuge seine Ansprüche an den Kläger abtritt oder noch besser die Aufforderung an den Klägervertreter, dem Richter zu gestatten, zukünftig die klägerischen Schriftsätze selbst zu schreiben.

Die Hinweispflicht des Gerichts ist die eine Seite, plumpes Parteiergreifen die andere.

Konfliktrichter sind unter uns

Hier berichtete ich über eine Skandalentscheidung des Landgerichts Braunschweig, das einem in erster Instanz freigesprochenen Angeklagten keinen anderen Pflichtverteidiger beiordnen will, obwohl die bisherige Verteidigerin ihm schriftlich mitgeteilt hat, dass sie nach Aktenstudium für einen Antrag auf Freispruch nicht zur Verfügung stehe.

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig über die Beschwerde gegen diesen Beschluss steht noch aus, aber über das eingebrachte Befangenheitsgesuch gegen die Vorsitzende hat nun eine ihrer Kolleginnen entschieden. Diese meint, aus dem eindeutigen Satz: Ich stehe für einen Antrag auf Freispruch nicht zur Verfügung! herausorakeln zu können, die Pflichtverteidigerin habe ja wohlgemeint, dass sie lediglich zum derzeitigen Zeitpunkt die Aussichten auf einen Freispruch eher gering einschätzen würde.

Das Wortspiel bringt mich mal wieder zu der Erkenntnis, dass Konflikte in Strafverfahren nicht immer von Verteidigern ausgehen und provoziert werden, sondern dass es genauso Konfliktstaatsanwälte und Konfliktrichter gibt wie Konfliktverteidiger.

06 Juli 2006

Frechheit siegt

Ein kurz zuvor von der Polizei eingelieferter Untersuchungsgefangener ist vom Gefängnispersonal der JVA Braunschweig versehentlich wieder in die Freiheit entlassen worden.

Die "Befreiung" des vorbestraften Betrügers war filmreif, wie uns aus dem Gefängnisumfeld berichtet wird. Der Untersuchungsgefangene war am Dienstag nach einem Verhör von einem Kriminalbeamten in die Justizvollzugsanstalt gebracht und den Vollzugsbeamten in der so genannten Schleuse übergeben worden.

Im Übergabebereich soll reger Betrieb geherrscht haben. Irgendjemand muss den sehr sicher auftretenden Untersuchungsgefangenen wohl für eine Kriminalbeamten oder einen Besucher gehalten haben. Er soll, so unsere Information, den Mann vor die Alternative gestellt haben: Entweder rein oder raus.

Der Betrüger, wohl das abendliche Fußball-Spiel im Sinn und in der Einsicht, dass beim Gefängnis ein Raus immer besser als ein Rein ist, verließ das Untersuchungsgefängnis Rennelberg nach der freundlichen Frage durch das große Tor.

Der 47-Jährige Betrüger sei völlig ungefährlich, sagt Dennis Weilmann, Sprecher des niedersächsischen Justizministeriums in Hannover. Der Ministeriumssprecher wollte sich gestern zu den näheren Umständen des Entweichens des Untersuchungsgefangenen nicht äußern, bestätigte aber den "Ausbruch". Weilmann erklärte aber: "Wir haben Kontakt zu dem Entwichenen und gehen davon aus, dass er morgen wieder im Rennelberg sitzt."


Quelle: newsklick.de

Einerseits eine nette Geschichte, andererseits aber auch wieder ein Zeichen dafür, dass bei deutschen Gerichten das Vorliegen von Haftgründen sehr oberflächlich wenn nicht oft rechtswidrig betrachtet und überprüft wird. Es fragt sich doch ernnsthaft, welcher Haftgrund bei einem völlig ungefährlichen Betrüger, der sich selbst stellen will, vorliegen soll.

Überraschende Pflichtverteidigung

So kann es kommen. Heute musste ich im Amtsgericht Braunschweig in zwei Strafsachen bei derselben Richterin auftreten. Vor Beginn der ersten Sache fragte sie mich, ob ich für eine weitere Pflichtverteidigung eine weiteren Angeklagten zur Verfügung stände.

Ich stand.

Aus der Akte sah ich dann, dass ein weiteres Verfahren in einem anderen Dezernat anhängig ist. Diese andere Sache wurde dann auch gleich noch verhandelt, wobei ich fairerweise in beiden Sachen vor Verbindung beigeordnet wurde.

Eine dritte Sache liegt in der Berufung beim Landgericht und ist nun wegen Gesamtstrafenfähigkeit auch ein Fall der notwendigen Verteidigung, eine weitere Anklage liegt bereits bei der Staatsanwaltschaft zur Absendung bereit. Auch ein Fall der notwendigen Verteidigung.

Auch überraschende Pflichtverteidigungen können pekuniär nicht uninterressant sein.

05 Juli 2006

Magenbitter für und gegen Knöllchen

In Lohr am Main liegt das Schlaraffenland für Falschparker. Bis Ende August tauschen einige Geschäfte in der bayerischen Kleinstadt die Strafzettel gegen kleine Geschenke ein. Die Aktion "Hurra ein Knöllchen" soll das Einkaufen stressfreier gestalten, meinte ein Sprecher der Werbetreibenden.
An der Werbeaktion beteiligen sich 21 Geschäfte. Beim Bäcker bekommt man pro Strafzettel eine Tasse Kaffee und in der Apotheke eine Flasche Magenbitter. Wohl zur Beruhigung.

Ob diese Aktion mit dem Ordnungswidrigkeitengesetz so richtig vereinbar ist, wird sicher irgendwann irgendwer prüfen.

Auch der BGH patzt

Es gibt eigentlich kein Obergericht mehr, dass nicht anerkennt, dass zur Bejahung von Fluchtgefahr bei Erlass eines Haftbefehls oder einer Fortdauerentscheidung es gerade nicht ausreicht, wenn man sich wegen des Fluchtanreizes ausschließlich auf die Höhe der zu erwartenden Strafe konzentriert.

Der BGH macht es auch nicht besser. In der heute veröffentlichten Entscheidung AK 16/05 wird genau so platt wie von vielen Amtsrichtern die Fluchtgefahr ausschließlich mit der Höhe der zu erwartenden Strafe begründet. Leider hat sich offenbar niemand um die Frage der Verfassungskonformität dieser Entscheidung gekümmert.

Bei solchen Entscheidungen fragt man sich wirklich und ernstlich, ob wirklich jeder Richter qualifiziert ist für das, was er tut.

Journalistisches Verständnis bei Berichten über Straftaten

In letzter Zeit häufen sich die Beschwerden von Betroffenen, dass sie - in welchem Zusammenhang auch immer - mit Bild und/oder voller Namensnennung in Zeitungen oder in Fernsehsendungen gennant werden. Besonders tragisch für den Einzelnen weiten sich solche Berichte aus, wenn diese Personen als Täter von Straftaten bezeichnet werden, die sie nicht begangen haben.

So wurde einer meiner Mandanten abgebildet und mit Namen bezeichnet in einer großen deutschen Tageszeitung mit der Anmerkung, er sei wegen der Tat gegen den französischen Polizisten Daniel Nivel anläßlich der Fußball-EM 1998 verurteilt worden, obwohl das Verfahren gegen ihn eingestellt wurde.

Ein anderer Mandant wurde mit vollem Namen und diversen Aufnahmen in einem ARD-Magazin gezeigt mit der eindeutigen Richtung, dass es ein Skandal sei, dass er wegen einer bestimmten Tat nicht verurteilt wurde, obwohl wegen dieser Tat eine Einstellung erfolgte und eine andere Person ein glaubhaftes Geständnis abgelegt hat.

Das journalistische Verständnis dieser Berichtertstatter ist bedenkenswert.

Polizei fasst Vergewaltiger einer 12-jährigen

Fünf Tage nach der Vergewaltigung eines zwölf Jahre alten Mädchens am Rande des Hamburger Fan-Festes hat die Polizei am Mittwoch den mutmaßlichen Täter festgenommen. Die Fahnder griffen nach Mitternacht in der Wohnung des 36-Jährigen zu, wie die Polizei berichtete. Der Mann habe die Tat gestanden, in der Wohnung sei Beweismaterial gefunden worden. Die Ermittler prüfen, ob der 36-Jährige für weitere Taten in Frage kommt.

Der Mann hatte sein Opfer vor Anpfiff der Partie Deutschland- Argentinien am vergangenen Freitag an einem Getränkestand am Heiligengeistfeld angesprochen und es in eine nahe gelegene Parkanlage gelockt. Dort missbrauchte er das Mädchen und würgte es. Die Zwölfjährige erlitt dabei lebensgefährliche Verletzungen. Die Polizei fahndete danach mit einem Phantombild nach dem Unbekannten, ehe sie dem 36-Jährigen auf die Spur kam.


Quelle: sz-online.de

Keine dankbare Verteidigung.

04 Juli 2006

Offener Hosenstall hindert nicht den Behördengang

Hartz-IV-Empfänger müssen Termine nach einem Urteil des Sozialgerichts Koblenz notfalls auch in schadhafter Kleidung wahrnehmen.

Ein kaputter Reißverschluss an der einzigen Hose sei kein Grund, Gespräche mit dem Leistungsträger über die berufliche Zukunft abzusagen, erklärte das Gericht in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Damit wies das Gericht die Klage eines seit Jahren arbeitslosen Mannes ab. Er hatte zwei Mal Termine mit der Begründung abgesagt, er habe keine intakte Hose. Daraufhin waren ihm die Leistungen um insgesamt 103,50 Euro gekürzt worden.(Az.: S 11 AS 317/05).


Quelle: ntv

Und wenn da dann was raushängt?

Fan oder nicht Fan

Heute war das Telefonieren abgeschichtet.

Vorsitzender Richter am Landgericht K.: Also heute und morgen bitte keine schweren Fragen, das Halbfinale wollen wir zunächst hinter uns bringen. Rufen Sie mich bitte Donnerstag wieder an.

Kollege aus B.: Och nee, heute nicht, ich geh jetzt erstmal auf den Golfplatz, dann lese ich Ihren Vergleichsvorschlag, dann schau ich Fußball. Und morgen rufe ich Sie an.

Steuerberaterin S.: Ja, faxen Sie mir das rüber, das wird heute noch erledigt. Halbfinale? Ok, wenn es noch klappt, schau ich es, wenn nicht, hab ich Pech gehabt.

Mandant W.: Ja, die Stellungnahme schreib ich Ihnen heute noch und schicke sie per Mail. Halbfinale? Was für ein Halbfinale. Ach Fußball! So weit sind die schon? Ist Deutschland noch dabei? Toll!

Mandant Z.: Ich hasse Fußball.

Richter in Amerika: Erst Selbstbefriedigung jetzt Pornos im Richterzimmer

Da gab es ja nun vor einigen Tagen den Richter, der sich während laufenden Hauptverhandlungen selbst befriedigt hat, siehe hier.

Damit nicht genug. Nun noch das:

Ein Richter, der sich wiederholt Pornografie auf dem Computer in seinem Richterzimmer ansah, bekommt einen allgemeinen Verweis und muss sich am Ende seiner gegenwärtigen Amtsperiode am 1. Januar 2007 aus dem Richteramt zurückziehen.
Das höchste Gericht in Florida entschied am Freitag weiter, dass der 60-jährige Circuit Judge Brandt C. Downey III am 22. September vor Gericht zu erscheinen hat, um seinen Verweis abzuholen. Auch soll Downey ein Entschuldigungsschreiben abgeben.
Downey suchte zwischen 2002 und 2005 regelmäßig pornografische Internetseiten auf und ignorierte wiederholt E-Mail-Warnungen der technischen Abteilung des Gerichtes, er könne so Viren im Computernetz des Gerichtes verbreiten.

Quelle: www.wftv.com

Diese amerikanischen Richter sind offenbar ein lustiges Völkchen. Niemand käme auf die Idee, dass es in Deutschland auch so etwas geben könnte. Niemand! Na ja, bis auf wenige Ausnahmen vielleicht.

Vergewaltigung a la italiana

Ein Mann alatmiert die Polizei, weil er glaubt, die Schreie seiner Frau deuten auf eine Vergewaltigung hin. Als die Polizei eintrifft, findet sie keine Spuren eines Gewaltverbrechens, sondern nur einen Gehörnten.

Dann mussten die herbeigeeilten Carabinieri jedoch feststellen, dass sich die Frau lediglich in den Armen eines anderen vergnügte.

Die kuriose Szene habe sich in der norditalienischen Stadt Piacenza abgespielt, berichteten italienische Medien. "Ich gehe kurz Zigaretten holen", habe der junge Marokkaner gesagt und seine Ehefrau in der Wohnung eines guten Freundes zurückgelassen.

Als er nach wenigen Minuten zurückkam, habe er laute Schreie aus dem Haus gehört. Nachdem er mehrmals vergeblich geklingelt hatte, rief der Mann besorgt die Polizei, die gleich gemeinsam mit der Feuerwehr anrückte.

Nachdem auch die Polizei die "seltsamen Schreie" hörte, brachen die Beamten die Tür zu der Wohnung auf - und fanden Ehefrau und Freund gemeinsam im Bett.

"«Was denn für eine Vergewaltigung?» Er gefiel mir und dann ist es halt passiert", sagte die Schöne überrascht. Der gehörnte Ehemann sei von der Polizei wegen des falschen Alarms angezeigt worden. Auch sein Freund habe ihn angezeigt: Er will die zertrümmerte Wohnungstür ersetzt haben.


Quelle: www.20min.ch

Die Anzeige der Polizei verstehe nun wer will. Vorsatzproblematik?!

Bush in Stralsund - und das Grundgesetz verliert seine Gültigkeit

Walfischbucht hat bereits darauf hingewiesen, dass Herr Bush nach Mecklenburg-Vorpommern kommen wird.

Was den McPommes aber wirklich droht, findet man hier:

Das Betreten der Sperrzone in der Stralsunder Altstadt ist am 13. Juli 2006 für die Dauer des Bush-Besuchs nur mit einer entsprechenden Zugangsberechtigung möglich. Anwohner haben diese Berechtigung durch die Eintragung der Wohnanschrift im Personalausweis. Gewerbetreibende und Beschäftigte erhalten die Berechtigung nach einem Antrag bei der Stralsunder Polizei.

Der Antrag sollte bis zum 07. Juli 2006, 18:00 Uhr gestellt worden sein. Er muss folgende Daten enthalten: Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Personalausweisnummer, Aufenthalt bei …

Oder, noch besser:

Darf ich auf meine Dachterrasse treten (mit Blick auf den alten Markt)?

Mit Blick auf den Alten Markt. Nein.

Können Bewohner am 13.07.2006 mit ihren Fahrrädern innerhalb der Roten Zone von ihrem Wohnort zur Kontrollstelle/Arbeitsplatz fahren?

Nein.

Gut, wenn Bush wieder weg ist.

03 Juli 2006

Betonfußbälle: Can u kick it?

Die Berliner Polizei hat seit dem 30.06.2006 zwei Verletzte nach Tritten gegen „Betonfußbälle“ registriert.
Im Berliner Stadtgebiet, mit dem Schwerpunkt Mitte und Pankow, wurden insgesamt sechs Fußbälle, die mit Beton gefüllt waren, entdeckt. Die Bälle waren mit einer Gliederkette an Laternen, Bäumen oder Geländern befestigt. In unmittelbarer Nähe des Balls stand jeweils mit rosafarbener Sprühfarbe die Aufschrift „Can u kick it“.

In zwei Fällen traten zwei 21- und 23-jährige Männer gegen die Bälle und verletzten sich leicht am Fuß.
Beim Auffinden solcher Bälle wird um Benachrichtigung der Polizei unter der Notrufnummer 110 oder jeder anderen Polizeidienststelle gebeten.


Quelle: berlin.de

Harte Brocken, die man links liegen lassen sollte.

Europäische Strafregistervernetzung

Die Justizministerinnen und -minister Deutschlands, Frankreichs, Spaniens, Belgiens, der Tschechischen Republik und Luxemburgs sowie der Vizepräsident der Europäischen Kommission haben der Öffentlichkeit in Bonn das 2003 durch Frankreich und Deutschland initiierte Projekt zur europäischen Strafregistervernetzung vorgestellt. Nach einer kurzen Pilotphase wurde jetzt der Echtbetrieb aufgenommen.

Ziel des Vernetzungsprojekts ist es, zwischen den nationalen Strafregistern eine sichere elektronische Kommunikation zu schaffen. Musste man früher für Auskünfte aus einem ausländischen Strafregister ein förmliches Rechtshilfeersuchen in Papierform und in der jeweiligen Landessprache übermitteln, so dauert die Auskunftserteilung auf neuem Wege nur noch wenige Stunden – außerdem gibt es Verständnishilfen in der eigenen Sprache, etwa über die Art der Straftat.


Quelle: Heise.de

Das Netz wird enger.

Gebühr für die Rüge der Verletzung materiellen Rechts

Das OLG Hamm (OLG Hamm, Beschl. v. 20. 01. 2006, 4 Ws 221/05) hat entschieden, dass der bereits in der ersten Instanz tätige Verteidiger für die Einlegung der Revision und die dieser Handlung vorausgegangenen Beratungen mit dem Angeklagten keine selbständige Gebühr nach Nr. 4130 RVG-VV erhält, dass ihm eine Gebühr aber dann zusteht, wenn er die Revision mit der Rüge der Verletzung materiellen Rechts begründet hat, selbst wenn das zeitlich vor Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe war.

Pflichtverteidigerbeiordnung bei Widerruf der Bewährung

Das Kammergericht (KG, Beschl. v. 14.09.2005 - 5 Ws 399/05; AnwBl 2006, 503) hat im Beschlusswege die Entscheidung getroffen, dass im Vollstreckungsverfahren in entsprechender Anwendung des § 140 II 1 StPO dem Verurteilten ein Verteidiger zu bestellen ist, wenn die Sach- oder Rechtslage schwierig oder sonst ersichtlich ist, dass sich der Betroffenen nicht selbst verteidigen kann oder wenn die Entscheidung von besonders hohem Gewicht ist.

02 Juli 2006

Bei roter Ampel wird nicht gequasselt

Die Benutzung eines Handys ist beim Führen eines PKWs nicht nur während der Fahrt verboten. Auch wer beim Warten an einer roten Ampel das Telefon zur Hand nimmt, verhält sich ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße von 40 Euro belangt werden. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.

Auf diese Regelung weist der Auto Club Europa (ACE) in Stuttgart hin. Dabei ist es unerheblich, ob die Telefonverbindung tatsächlich hergestellt wird oder nicht.

Quelle: chip.de

Auch bei ROT wird nicht gequasselt.

Richter befriedigt sich während Verhandlungen selbst

"Sch-sch-sch", hallte es durch den Gerichtssaal von Oklahoma, irritierte Jury, Anwälte, Zeugen. Das seltsame saugende Geräusch tauchte immer bei Prozessen mit Richter Donald D. Thompson (58) auf. Ein Polizist deckte auf: "Euer Ehren" befummelte sich unter der Robe selbst – mit Penispumpe. Jetzt wurde er verurteilt.

"Ungebührliches Verhalten", fanden die Geschworenen, sprachen den Richter schuldig. In mindestens vier Verhandlungen 2002 und 2003 soll er die Vakuumpumpe benutzt haben. Seine Gerichtsschreiberin: "Ich sah 15 Mal, wie er das Gerät benutzte. Außerdem hörte ich deutlich Luftpumpengeräusche, als gerade ein Großvater emotional zum Mord eines Kleinkindes aussagte." Die Zeugin musste aber erst zur Aussage gezwungen werden – sie fürchtete um ihre Karriere. Thompson, seit 23 Jahren im Amt, versuchte sich herauszureden: "Der Apparat ist doch nur ein Scherzartikel, den ich geschenkt bekommen habe." Das Gericht muss jetzt noch das Strafmaß festlegen. Ihm drohen 4 Jahre Knast, 40 000 Dollar Strafe und Streichung seiner Pension (7489,91 Dollar).


Quelle: berlinonline.de

Alter Wichser!

Tötlicher Ehestreit in Magdeburg

Bei einem Familienstreit hat ein 39-jähriger Magdeburger seine 37 Jahre alte Ehefrau getötet. Laut Polizei starb sie vermutlich an Stichverletzungen. Die genaue Todesursache soll durch eine Obduktion geklärt werden. Der sechsjährige Sohn hatte Nachbarn über die Auseinandersetzung informiert. Diese verständigten die Polizei. Die Beamten fanden die Frau leblos im Haus. Das Kind wird psychologisch betreut.

Quelle: www.idowa.de

Heftige Erfahrung für ein sechsjähriges Kind.

Aussageerpressung durch befangene Richter?

Mit einem Paukenschlag ist der Prozeß gegen den "Präsidenten" Mahmut U. und neun Mitbeschuldigte vor der 17. Großen Strafkammer des Berliner Landgerichts geplatzt. Vier Monate nach Beginn des Drogenstrafverfahrens gegen den unter dem Alias-Namen "Mahmoud Al-Z." und als "Pate von Berlin" bekannten Mann ließen Befangenheitsanträge der Verteidiger von vier Angeklagten das Verfahren scheitern. Den Anträgen habe die 38. Große Strafkammer jetzt gemäß Paragraph 29 der Strafprozeßordnung stattgegeben, teilte Justizsprecher Arnd Bödeker gestern mit.

"Die Richter haben sich im strafrechtlichen Bereich der Aussageerpressung bewegt", sagte Verteidigerin Ulrike Zecher der dpa. Es sei glasklar gesagt worden, daß der mitangeklagte Verlobte der Frau nur aus der Untersuchungshaft entlassen werde, wenn sie selbst einen Tatbeitrag gestehe. Ihre Mandantin sei unter diesem Druck zusammengebrochen, denn es hätte sich um ein falsches Geständnis gehandelt, sagte Zecher.


Quelle: morgenpost

Endlich mal erwischt. Fein wäre es noch, wenn diese Richter die Mehrkosten tragen müssten, die dadurch entstehen, dass nun alles wieder neu verhandelt werden muss.

Fahrerlaubnis durch Klopapier finanziert

Klopapier statt Goldbarren hat ein Mann aus Kaufbeuren nach einer Online-Versteigerung erhalten. Er hatte bei der Auktion für 1645 Euro den Zuschlag erhalten und das Geld überwiesen. Als die Lieferung jedoch bei ihm eintraf, enthielt das Paket nur zusammengeknülltes Toilettenpapier und Küchentücher. Wie die Polizei mitteilte, wurde als Versteigerer ein 18-Jähriger aus dem Landkreis Landshut ermittelt. Er legte ein Geständnis ab und erzählte den Beamten, dass er das Geld dringend für den Erwerb des Autoführerscheins gebraucht habe. Er habe es bereits restlos ausgegeben.

Quelle: www.e110.de

Nicht nur aus Scheiße kann man Geld machen.

Da wundert sich der Staatsanwalt

An 14 und 16 Jahre alte Schüler hat er Haschisch und Marihuana verkauft. Das Alter seiner Kunden war dem 46-Jährigen egal. "Aber Sie haben doch selbst Kinder", wundert sich Staatsanwalt Joachim Geyer.

Und der Angeklagte weiß, wie es für die Jugendlichen enden kann: Er selbst hat mit 14 Jahren angefangen, Haschisch zu rauchen. Deshalb sitzt er heute vor Gericht. Nicht zum ersten Mal.

Quelle: Newsklick.de

Diese Herumwunderei ist natürlich nichts weiter als Stimmungsmache gegen einen Angeklagten, die bei den Schöffen bewirken soll, dass sie den Angeklagten für ein Scheusal halten. Dass ein Angeklagter Kinder hat, hat weder etwas mit der Tat noch mit der Strafzumessung zu tun, also kann man diese Herumwunderei auch weglassen. Aber : Wunder gibt es immer wieder. Leider.

01 Juli 2006

Spanner sind über uns

Der Betreiber eines Fitnessstudios in Gerolstein soll mit einer versteckten Kamera seit mindestens eineinhalb Jahren Frauen auf der Sonnenbank gefilmt haben. Einen entsprechenden Bericht der Zeitung «Trierischer Volksfreund» bestätigte der Trierer Leitende Oberstaatsanwalt Horst Roos auf ddp-Anfrage. Der 29-jährige Tatverdächtige habe in der Vernehmung 10 bis 15 Fälle eingeräumt. Ob es weitere Opfer gebe, stehe erst nach gezielter Auswertungen des beschlagnahmten Materials fest. Von «vermutlich Hunderten von Opfer», wie die Zeitung berichtet hatte, könne aber nicht geredet werden, sagte der Staatsanwalt.

Der 29-Jährige war in der vergangenen Woche durch den Hinweis einer Zeugin aufgefallen. Bei einer polizeilichen Durchsuchung wurden Computer, Videokassetten und DVDs sichergestellt. Laut Staatsanwaltschaft hat der Tatverdächtige zugegeben, eine Minikamera von der Größe eines Würfels in die Decke des Sonnenbank-Raumes eingebaut zu haben. Er bestreite jedoch, das Bildmaterial im Internet angeboten zu haben.

Dem Studiobetreiber droht den Angaben nach pro Einzelfall eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Da es um die Verletzung der Privatsphäre durch Bildaufnahmen geht, ist jedoch eine Anzeige notwendig. Die Opfer werden nach Sichtung des Materials durch die Polizei informiert.


Quelle: www.e110.de

Skandalentscheidung des Landgerichts Braunschweig

"Arrogant und zynisch", kommentierte eine Kollege, dem ich berichtet habe, dass die Vorsitzende einer Berufungskammer die Auswechselung einer Pflichtverteidigerin abgelehnt hat.Hintergrund: Der Angeklagte war in erster Instanz freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hat Berufung eingelegt. Der erste Pflichtverteidiger wird mürbe gemacht, indem die Vorsitzende dessen Büro- und Privaträume durchsuchen lässt.

Die danach ausgewählte Pflichtverteidigerin teilt dem Angeklagten schriftlich mit, dass sie nach dem Aktenstudium für die Beantragung eines Freispruchs nicht zur Verfügung stehe.

Dies, so meint die Vorsitzende der Berufungskammer, sei kein hinrecichender Grund, um von einer genügenden Erschütterung des Vertrauensverhältnisses auszugehen.

Man fragt sich wirklich, auf welchen Wolken solche Richter durch die heile Welt schweben, die meinen, ein in erster Instanz freigesprochener Angeklagter müsse genügend Vertrauen zu einem Pflichtverteidiger haben, der einem schriftlich mitteilt, dass er für die Beantragung eines Freispruches in zweiter Instanz nicht zur Verfügung stehe.
 

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