22 Januar 2006

Lügt Frau Osthoff?

Viele durchschnittliche Staatsanwälte - die natürlich fast alle eigener realistischer Einschätzung nach überdurchschnittliche Juristen sind - würden in diesem Fall über den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls nachdenken wegen des Verdachtes, die eigene Entführung vorgetäuscht zu haben oder zumindest nachträglich mit den angeblichen Entführern durchgesteckt zu haben. Oder wie ließe sich erklären, dass das angebliche Entführungsopfer angeblich Teile des Lösesgeld bei sich getragen hat?

Als Strafverteidiger - natürlich eher unterdurchschnittlicher Jurist - käme ich vielleicht allerdings auf die Frage, wer berechtigt ist, die Bekleidung eines duschenden Entführungsopfers zu durchsuchen. Vielleicht gab es ja schon zu diesem Zeitpunkt einen Tatverdacht und man hatte mal wieder keine Zeit, einen Durchsuchungsbeschluss zu besorgen.

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Vielleicht kann man auch die Frage stellen, in welcher Relation die 3000 Dollar zu einem Lösegeld von 5 Millionen Dollar stehen. Mir kommt da spontan der Begriff "Trinkgeld" in den Sinn.

Anonym hat gesagt…

Nachdem ich neulich den Auftritt von Frau Osthoff bei Beckmann in der ARD gesehen hatte, fing ich ernsthaft an, mir über den Geisteszustand der Dame Sorgen zu machen. Insbesondere fiel mir auf, dass ihrer Art, sich zu artikulieren, eine äußerst (!!) aggressive war. Sie wirkte auf mich permanent besserwisserisch und pseudo-überschlau. Ich mag die Dame nicht. Einfach nur unsympathisch. So jemandem unterstellt man natürlich schnell eine mangelnde Integrität. Aber so weit würde ich dann doch nicht gehen...

Es grüßt herzlichst
ein Mitmensch

 

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