06 Januar 2006

Amtsgericht Braunschweig und Spam

Auch im Amtsgericht Braunschweig gibt es nun die erste Entscheidung eines Richters, der meint, dass ein Anwalt, der mülligen E-Mail-Spam erhalten hat, keinen Kostenerstattungsantrag gegen den Verursacher hat, wenn er ihn abmahnt und der Müllverteiler den Unterlassungsanspruch anerkennt. Grund: Das ist eine Routinetätigkeit, das hat der Anwalt quasi mit der Muttermilch aufgeschlabbert.

Mein Ansinnen: Allen Richtern, die immer nur Routineentscheidungen treffen, die sie schon tausendfach getroffen haben (z.B. einfache Scheidungen), wird das Gehalt gestrichen. Verwaltungsbeamte, die immer wieder dieselbe Routinetätigkeit durchführen, erhalten nur noch Hartz IV. Staatsanwälte, die in ihrem Dezernat einfache Trunkenheitsfahrten bearbeiten, erhalten anteilmäßig für diese einfachen Routinesachen kein Gehalt mehr. Kostenrechtspfleger, die immer nur Kopien zählen, müssen noch Geld dafür mitbringen, dass sie im Winter in einem von meinen Steuergeldern geheiztem Raum sitzen.

So!

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